Die Richterin Helen Winkelmann am New Zealand High Court hat laut New Zealand Herald entschieden, dass die Hausdurchsuchung des Anwesens von Kim Dotcom in Auckland illegal war. Auch das Kopieren von Daten von dabei beschlagnahmten Festplatten und die Ausfuhr dieser Daten aus Neuseeland durch das FBI war unrechtmäßig.
Die für die Aktionen verwendeten Durchsuchungsbefehle sind laut dem Urteil nicht ausreichend, da zu allgemein gehalten sind und die zum Fall gehörenden Vergehen nicht ausreichend beschrieben. Sie hätten Definitionen enthalten, durch die es unvermeidlich gewesen sei, dass auch irrelevantes Material beschlagnahmt wird. Außerdem sei der Umfang der angeordneten Durchsuchung viel zu groß gewesen. Solche »allgemeinen Durchsuchungsbefehle« seien ungültig.
Die Richterin ordnete außerdem an, dass ein unabhängiger Rechtsanwalt sämtliches beschlagnahmtes Material sichten und nach Relevanz für den Fall beurteilen soll. Relevantes Material soll an die US-Behörden übergeben werden, alles andere soll umgehend an Kim Dotcom zurückgegeben werden.
Die Anwälte von Megaupload zeigten sich erfreut und wollen nun weitere Schritte zur Wiedergutmachung des illegalen Vorgehens besprechen. Die Behörden lehnten jeden Kommentar ab, beraten aber ebenfalls über das weitere Vorgehen. Das eigentliche Verfahren zur Auslieferung von Dotcom in die USA soll im August beginnen.
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