Das in Frankreich beschlossene "HADOPI"-Gesetz ist laut einer Entscheidung des Conseil Constitutionnel (Verfassungsgericht) in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Unter anderem kann der Gesetzgeber laut Verfassungsgericht der Behörde HADOPI nicht das Recht geben, Internet-Anschlüsse zu kontrollieren, da HADOPI keine gerichtliche Befugnis habe. Das würde Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 verletzen (Rede- und Kommunikationsfreiheit). Außerdem verstoße das Gesetz gegen den Artikel 9, nachdem jeder als unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld bewiesen ist. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten.
Das HADOPI-Gesetz sollte es Rechteinhabern erlauben, P2P-Netze zu überwachen und Nutzer, die sie der Urheberrechtsverletzung verdächtigen, an die neue Behörde HADOPI zu melden. HADOPI sollte dann eine Nachricht an den Beschuldigten Nutzer versenden, mit der Warnung, die Rechteverletzungen einzustellen - ohne dabei den Rechteinhaber noch das angeblich illegal getauschte Werk zu nennen.
Wer erneut durch die Rechteinhaber an HADOPI gemeldet wird, musste mit einer Internetsperre von bis zu drei Monaten rechnen, bei einer erneuten Meldung sollte die Sperre sogar ein Jahr betragen. Während dieser Zeit wäre der Betroffene auf einer Schwarzen Liste und dürfte bei keinem Provider Frankreichs einen Internet-Anschluss erhalten.
P2P-Gesetz verstößt gegen Menschenrechte - Frankreichs Verfassungsgericht schreitet ein
Das in Frankreich beschlossene P2P-Gesetz "HADOPI" darf nicht in Kraft treten, da es gegen zwei Artikel der französischen Verfassung verstößt
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