Die Behörden suchen weiter nach dem Nachbarn, der einen Zwei-Kubikmeter-Pool im gemeinschaftlichen Innenhof aufgestellt hat

Eine Abkühlung bei 35 Grad, 2.000 Liter Wasser auf einem Bau von 1967 und ein offizieller Suchaufruf nach einem Nachbarn, der sich bislang nicht meldet.

An heißen Tagen verlockend, aber mit Blick auf die Statik vor Ort potenziell sehr problematisch: dieser Pool im Innenhof einer alten Wohnanlage mit Tiefgarage darunter. (Bild: OKDiario) An heißen Tagen verlockend, aber mit Blick auf die Statik vor Ort potenziell sehr problematisch: dieser Pool im Innenhof einer alten Wohnanlage mit Tiefgarage darunter. (Bild: OKDiario)

Es heißt oft, Hitze mache erfinderisch. Ende Mai, während einer Periode mit für diese Zeit extrem hohen Temperaturen und mitten in einer Hitzewelle, hielt jemand im spanischen Salamanca den Innenhof eines alten Wohnhauses für den perfekten Standort für ein Schwimmbecken.

Was bei der Aktion offenkundig fehlte: elementare Kenntnisse der Baustatik.

Vier Monate später sucht die Stadtverwaltung noch immer nach der verantwortlichen Person und musste nun sogar das offizielle Staatsblatt (BOE) einschalten – was im Grunde dem Versuch gleicht, den Namen laut aus dem Fenster zu rufen, nur mit behördlichem Nachdruck.

Dieser Artikel stammt im Original von unserer spanischen Schwesterseite Xataka.com und erscheint bei GameStar Tech in übersetzter und angepasster Form.


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Eine Akte voller Wasser

Die Ereignisse nahmen am 28. Mai ihren Anfang. An diesem Tag ging beim städtischen Bauamt die Meldung ein, dass im Innenhof eines Gebäudes in der Calle Camelias im Stadtteil Garrido ein Pool steht.

Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1967, umfasst vier Stockwerke plus Erdgeschoss und bietet laut Aktenlage eigentlich keinerlei freie Gemeinschaftsfläche. Das Becken befand sich in einem Lichthof, den sich mehrere Wohnanlagen teilen – Alarm schlug schließlich eine Eigentümergemeinschaft.

Die physikalische Rechnung dahinter ist simpel:

  • Zwei Kubikmeter entsprechen 2.000 Litern Wasser, und diese wiegen exakt 2.000 Kilogramm. Rechnet ihr Filteranlage, Standfüße, Plane und Zubehör hinzu, landet ihr schnell bei rund 2.100 Kilogramm. Das entspricht in etwa dem Gewicht von zwei Kleinwagen oder von zehn randvollen Badewannen.
  • Es handelte es sich um ein mobiles Aufstellbecken. Genau darin liegt die Tücke: Tragbar ist so eine Konstruktion nur, solange kein Wasser darin ist.
  • Das städtische Gutachten bezifferte die Überlast auf mehr als 500 Kilogramm pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Die spanische Bauordnung (CTE) setzt als Richtwert für solche Flächen rund 200 Kilogramm an.
  • Das eigentliche Risiko: Direkt unter dem Hof liegen Tiefgaragen. Bei den Nachbarparteien ging rasch die Sorge um, dass sich die Stellplätze unten von Parkflächen in ein Hallenbad verwandeln könnten.
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Eine Fahndung in drei Akten

Erster Akt: Zwei förmliche Zustellversuche der Behörden im September scheiterten.

Zweiter Akt: Da die Verwaltung nicht mehr wusste, an welcher Tür sie noch anklopfen sollte, veröffentlichte sie die Aufforderung am 16. September im spanischen Staatsanzeiger.

Dritter Akt: Diese offizielle Bekanntmachung brachte die Ermittlungen bislang nicht voran – die Suche läuft weiter. Die Drohung eines empfindlichen Bußgelds steht weiterhin im Raum. Verwaltungsrecht trifft hier auf Realsatire.

Die Suche gestaltet sich deshalb so zäh, weil der Lichthof keinem einzelnen Sondereigentum zugeordnet ist. Rechtlich haftet zunächst die gesamte Eigentümergemeinschaft.

Da die Fläche keinem konkreten Wohnungsbesitz gehört, lässt sich die Person, die den Pool dort aufgestellt hat, nur schwer überführen.

Es wirkt wie das perfekte Vergehen im Wohnungseigentumsrecht. Das Grundproblem kennen wir bereits aus früheren Berichten: Wenn ein Areal allen gehört und niemand etwas gesehen haben will, fühlt sich am Ende niemand verantwortlich.


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Die Rechtslage

Das spanische Wohnungseigentumsgesetz untersagt Pools zwar nicht pauschal. Allerdings verbietet Artikel 7.2 ausdrücklich alle Aktivitäten, die das Gebäude beschädigen oder Gefahren für die Bausubstanz heraufbeschwören können.

Mit anderen Worten: Wenn man sich nach einer schnellen Abkühlung sehnt, bedeutet das keineswegs, dass die Gebäudestruktur das Vorhaben schadlos mitmacht.

Durch die Dichte von Wasser genügen bereits 50 Zentimeter Wassertiefe, um 500 Kilogramm Last auf jeden Quadratmeter Bodenplatte zu drücken. Genau deshalb drohen baurechtliche Strafen, deren Höhe vom Einzelfall abhängt.

Da sich die verantwortliche Partei nicht meldete, forderte der städtische Bericht die Hausgemeinschaft auf, das Becken unverzüglich eigenhändig abzubauen. Die Parteien, die den Fall gemeldet hatten, mussten also selbst anpacken. Mittlerweile ist das Becken offenbar vollständig abgebaut.

Offen bleibt aber weiter, wer das Becken dort aufgebaut hat.


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