Privatkopie - Däne zeigt sich selbst an

Das dänische Recht erlaubt ausdrücklich eine Kopie veröffentlichter Werke für private Zwecke, wenn dies nicht aus kommerziellen Gründen geschieht und die Kopie nicht anders genutzt wird.

Da jedoch wie in Deutschland auch ein Paragraph enthalten ist, der es ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbietet, einen »effektiven Kopierschutz« zu umgehen, wäre das Kopieren einer DVD eigentlich ein Verbrechen. Henrik Anderson wollte aber kein Krimineller sein und erbat daher im Oktober eine Antwort von der dänischen Organisation Antipiratgruppen, die illegale Kopien bekämpft, ob sie ihn wegen seiner Privatkopien von gekauften DVDs anklagen werden oder nicht.

Bis zum 1. Dezember hatte er keine Antwort erhalten, obwohl Antipiratgruppen bis zu diesem Termin eine Reaktion zugesagt hatte. Obwohl er das Gesetz gebrochen habe, sei die Organisation offensichtlich nicht daran interessiert, zu antworten, so Anderson. Natürlich sei ihnen bewusst, dass eine Anklage gegen Anderson einen Aufruhr verursachen würde.

Aber wenn sie das nicht tun, würde das bedeuten, dass sein Vorgehen nicht als illegal angesehen wird. Er habe aber die schriftliche Bestätigung des dänischen Kulturministers, dass das Kopieren von DVDs und damit das Umgehen eines Kopierschutzes gegen das Gesetz sei.

Er könne das nicht entscheiden, also werde er sich bei der Polizei nun selbst anzeigen, um die Frage in einem Verfahren endgültig klären zu lassen, so Anderson gegenüber TorrentFreak. Danach wird das Gesetz wohl geändert werden, so oder so.

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