Recht auf Mobilfunk: Provider kritisieren Vorschlag der Grünen

Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert im Kampf gegen Funklöcher ein Recht auf Mobilfunk. Die Provider hingegen wollen davon nichts wissen und kritisieren diesen Vorstoß deutlich.

Mobilfunk für alle: Die Grünen fordern ein Recht auf Mobilfunk. Mobilfunk für alle: Die Grünen fordern ein Recht auf Mobilfunk.

Um die zeitnahe Schließung noch verbleibender Mobilfunklöcher in Deutschland voranzutreiben, hat die Bundestagsfraktion der Grünen ein allgemeines Recht auf Mobilfunk vorgeschlagen.

Die Partei will einen entsprechenden Antrag noch bis Ende Januar 2020 im Bundestag einbringen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Geht es nach den Grünen, soll jeder Bürger künftig ein Recht auf eine Versorgung mit Mobilfunkempfang besitzen, sodass die Telekommunikationsunternehmen einen entsprechenden Ausbau deutschlandweit garantieren müssten.

Rund zwei Millionen Einwohner können aktuellen Schätzungen zufolge nicht auf ein schnelles Mobilfunknetz zugreifen.

Versorgung gleicht »Flickenteppich«

Margit Stumpp, Expertin für digitale Infrastruktur bei den Grünen, sagte: »Die Mobilfunkversorgung in Deutschland gleicht einem Flickenteppich.« Ihre Partei fordert deshalb einen staatlichen Eingriff.

Die Mobilfunk-Netzabdeckung weist in Deutschland noch immer Lücken auf. (Bild: Screenshot Bundesnetzagentur) Die Mobilfunk-Netzabdeckung weist in Deutschland noch immer Lücken auf. (Bild: Screenshot Bundesnetzagentur)

Die Grünen halten außerdem den bisherigen Vorstoß der Bundesregierung für unzureichend, über eine eigene Gesellschaft vorhandene Funklöcher zu schließen, weil diese Maßnahme zu viel Zeit in Anspruch nehme.

Telekommunikationsanbieter fürchten hohe Kosten

Die Telekommunikationsunternehmen hingegen kritisierten den Vorschlag der Grünen: Die Telefónica warnte vor der mangelnden Wirtschaftlichkeit des Ausbaus, während die Telekom vor allem die aufwendigen Genehmigungsverfahren monierte.

Dementsprechend befürwortete der IT-Branchenverband Bitkom auch die Beschleunigung der Verfahren für neue Masten und die Nutzung öffentlicher Liegenschaften für den Ausbau.

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