Wer viel mit Zug und Auto durch Deutschland reist, bemerkt in der Regel durchaus häufig Funklöcher entlang der Schienen und Straßen, vor allem wenn keine Wohnorte in der Nähe sind. Die Bundesnetzagentur schreibt daher in ihren Versorgungsauflagen neuerdings Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s für Schienenwege mit einer täglichen Frequentierung von mehr als 2.000 Fahrgästen vor.
Wie Heise mit Bezug auf eine Antwort der Bundesregierung zu einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion berichtet, bleibt den Netzbetreibern bis 2022 Zeit, die bestehenden Netze entsprechend auszubauen. Schienenwege, die 2.000 oder weniger Fahrgäste am Tag nutzen, müssen bis 2024 mindestens 50 Mbit/s im Downlink erreichen.
Auch Bundesstraßen und Autobahnen erhalten 100 Mbit/s
Um den Ausbau voranzutreiben, verpflichtet die Bundesnetzagentur außerdem die Betreiber der Schienennetze zur Unterstützung der Baumaßnahmen, »indem sie die Mitnutzung vorhandener Infrastruktur ermöglichen und eine zuverlässige Versorgung in den Zügen durch Einbau von Repeatern und deren störungsfreien Betrieb gewährleisten«.
Ergänzend dazu sollen auch Bundesstraßen und Bundesautobahnen rund um Metropolregionen bis Ende 2022 mindestens 100 Mbit/s im Downlink und einer Latenz von höchstens zehn Millisekunden bieten. Die BnetzAG räumt für die Versorgung aller übrigen Bundesstraßen eine Frist bis Ende 2024 ein.
Die Bundesregierung machte in ihrer Antwort aufgrund fehlender Informationen keine Angaben zu den möglichen Kosten des Ausbaus. Allerdings wird der Bund im Rahmen der Mobilfunkstrategie rund eine Milliarde Euro an Fördergeldern für den Ausbau in unterversorgten Gebieten ausschütten.
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