Schlag gegen File-Hoster: Share-Online vom Netz genommen

Behörden stellen Beweismaterial in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden sicher - Serverkapazitäten im zweistelligen Petabyte-Bereich vom Netz genommen.

Statt einem Abo-Angebot bekommt man auf Share-Online.biz einen Sperrbildschirm zu sehen. Statt einem Abo-Angebot bekommt man auf Share-Online.biz einen Sperrbildschirm zu sehen.

Deutsche Behörden haben das Angebot von Share-Online offline genommen. Seit dem 16. Oktober ist der größte deutsche Filehosting-Dienst damit Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens. Der Vorwurf: Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Vielzahl von Fällen (via Presseportal/Polizei NRW/Aachen).

Wie das Polizeipräsidium Aachen berichtet, sollen drei Tatverdächtige von 40, 48 und 54 Jahren im Zeitraum von April 2008 bis Oktober 2017 durch den Betrieb der Filesharing-Plattform über 50 Millionen Euro Umsatz generiert haben. Bei einem niederländischen Provider seien dazu stetig wachsende Serverkapazitäten angemietet worden - zuletzt sogar im zweistelligen Petabyte-Bereich (1 PB entspricht 1.000 TB).

Darauf sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Kinofilme, Serien und Musik gespeichert und zum Download angeboten worden sein. Die Inhalte selbst wurden dabei allerdings nicht von den Betreibern von Share-Online hochgeladen, sondern von registrierten Nutzern - den sogenannten Uploadern. Diese wiederum sollen von den Plattform-Betreibern entsprechend ihrer Aktivität vergütet worden sein.

Wird Share-Online zum Präzedenzfall?

Den Bertreiber von Share-Online wird vorgeworfen, mit einschlägigen Warez- oder Movie-Portalen zusammengearbeitet zu haben. Den Bertreiber von Share-Online wird vorgeworfen, mit einschlägigen Warez- oder Movie-Portalen zusammengearbeitet zu haben.

Sollten sich die Vorwürfe im Laufe des Verfahrens erhärten und zu Verurteilungen führen, wäre dem Polizeipräsidium Aachen und der Staatsanwaltschaft Köln wohl einer der größten Schläge gegen das Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke überhaupt gelungen - möglicherweise wäre sogar ein Präzedenzfall geschaffen.

Ein Präzedenzfall deshalb, weil eine Filesharing-Plattform zu betreiben an sich kein Verbrechen darstellt, selbst wenn illegale, respektive urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Serien, Musik, Spiele oder Software darüber geladen werden. Bislang zumindest beriefen sich die Betreiber zumeist darauf, dass sie nur die Plattform böten, jedoch keine Kontrolle über die Inhalte hätten.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) e.V. sieht das jedoch ganz anders. Im Rahmen eines Takedown-Projekts habe man im Jahr 2017 acht Millionen Löschanforderungen an die Betreiber von Share-Online verschickt, denen auch nachgekommen worden sei.

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Filme stammen oft aus verschiedenen Quellen oder werden nach einer Löschung unter leicht abgeändertem Namen wieder eingestellt. Filme stammen oft aus verschiedenen Quellen oder werden nach einer Löschung unter leicht abgeändertem Namen wieder eingestellt.

Kurze Zeit nach der Löschung seien die unlizenzierten Inhalte jedoch wieder verfügbar gewesen. Für die GUV ein klarer Beweis, dass sich die Plattform-Betreiber am Vertrieb urheberrechtlich geschützter Inhalte schuldig gemacht haben.

Die Ergebnisse aus dem Takedown-Projekt wurden deshalb an die Staatsanwaltschaft Köln übergeben, um so den Vorwurf der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung zu untermauern.

"Erstmals stehen hier Filehoster-Betreiber im Fokus eines strafrechtlichen Urheberrechts-Verfahrens, weil sie Portalseiten und Foren wie DDL-Warez, Boerse, Movie-Blog und MyGully durch Partnerprogramme und Provisionszahlungen unterstützt und finanziert haben sollen."

Drohen Nutzern Abmahnungen?

Laut der Kölner Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS), die auf Medien, E-Commerce und Internet spezialisiert ist, drohen neben den drei Beschuldigten auch den Uploadern Abmahnungen und Strafen, da sie aus dem Vertrieb der unlizenzierten Inhalte Profit geschlagen haben.

Ob auch Downloader im Visier der Behörden stehen, kann WBS nicht ausschließen. Der Aufwand an die Nutzer-Daten zu kommen sei zumeist aber sehr groß, da die (illegalen) Portale oft keine IP-Adressen speicherten. Anders sähe es allerdings aus, wenn Klarnamen bei den File-Hostern hinterlegt seien.

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