Twitter sorgte kürzlich mit der Nachricht für Aufregung, inaktive Accounts löschen und die Nutzernamen wieder freigeben zu wollen.
Die Social-Media-Plattform wollte mit der Löschung von Konten inaktiver Nutzer ab dem 11. Dezember 2019 beginnen. Betroffene Nutzer sollten im Vorfeld eine E-Mail-Benachrichtigung seitens Twitter erhalten.
Nachdem diverse Nutzer diese Pläne kritisiert hatten, lenkte Twitter jetzt ein und veröffentlichte mehrere Tweets, um die Hintergründe der Löschung inaktiver Accounts zu erklären. Das Unternehmen verwies dabei unter anderem auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Die DSGVO sieht vor, dass Nutzer bei jeder Änderung der Nutzungsbedingungen einer Plattform erneut ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten erteilen müssen.
Twitter kann diese Zustimmung bei inaktiven Accounts aber nicht einholen. Deshalb sollte die Löschmaßnahme für diese Konten auch nur in Europa gelten.
Accounts verstorbener Nutzer sollen Gedenkzustand bekommen
Ein Grund für die Entrüstung seitens der Twitter-Community betraf aber die Accounts verstorbener Nutzer, die ebenfalls von einer solchen Löschung betroffen wären. Die Konten gehören zum digitalen Nachlass, dessen Rechtszustand derzeit noch nicht eindeutig geklärt ist.
Twitter hat deshalb angekündigt (via Heise), die Löschung von inaktiven Nutzerkonten in Europa solange aussetzen zu wollen, bis man eine Möglichkeit gefunden habe, die Accounts verstorbener Nutzer in einen Gedenkzustand zu versetzen.
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