Uploadfilter - Auch EU-Ministerrat stimmt heftig umstrittenem Kompromiss zu

Die EU hat sich in Bezug auf die Urheberrechtsreform und Artikel 13 auf eine umstrittene Kompromisslösung geeinigt - die von vielen scharf kritisiert wird.

Frankreich und Deutschland haben sich in Bezug auf Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform auf einen Kompromiss geeinigt. Frankreich und Deutschland haben sich in Bezug auf Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform auf einen Kompromiss geeinigt.

Update, 21.02.2019: Nach der ersten Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf den umstrittenen Kompromiss für die neue Urheberrechtsrichtlinie hat jetzt auch der EU-Ministerrat der Reform inklusive Artikel 13 zugestimmt. Wie Heise berichtet, bleibt damit die bevorstehende Abstimmung des EU-Parlaments die letzte Hürde, die Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht noch im Weg steht.

Kritiker der Urheberrechtsrichtlinie zeigen sich aktuell vor allem darüber enttäuscht, dass auch Deutschland im Ministerrat für die Reform gestimmt hat. Auf Twitter schreibt etwa der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Tiemo Wölken, Merkel habe die Bedenken von Justizministerin Katarina Barley (SPD) ignoriert und wolle »ihre Uploadfilter unbedingt«.

Insgesamt fünf Länder stimmten gegen den aktuellen Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie, darunter Polen, die Niederlande, Italien, Finnland und Luxemburg. In einer Stellungnahme erklärten die Länder, die Reform sei »ein Schritt zurück für den digitalen [...] Markt« und verfehle das Ziel »eine Balance zwischen dem Schutz der Rechteinhaber und den Interessen einzelner Bürger« zu schaffen.

Update, 14.02.2019: Die neue Urheberrechtslinie der EU rückt in greifbare Nähe - inklusive der heftig umstrittenen Version von Artikel 13, auf die sich die Mitgliedsstaaten erst kürzlich im Rahmen einer Kompromisslösung geeinigt hatten. Am 13.02.2019 stimmten die Verhandlungsführer des EU-Parlaments, -Rats und der EU-Kommission diesem Kompromiss zu (via Heise).

Damit entschieden sie sich unter anderem für Uploadfilter und Leistungsschutzrecht - entgegen der Warnungen zahlreicher Kritiker, die das Ende des freien Internets befürchten und die Urheberrechtsrefom als »Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen« (Zitat Julia Reda, Piratenpartei) ansehen.

Bevor die Richtlinie allerdings tatsächlich in Kraft treten kann, müssen das Plenum des EU-Parlaments und der EU-Rat dem derzeitigen Entwurf zustimmen. Weil ersteres bereits im vergangenen Herbst eine erste Version der Urheberrechtsreform abgelehnt hatte, sehen Experten noch eine Chance, dass auch der zweite Entwurf gekippt werden könnte. Abgeordnete wie Julia Reda appellieren daher an die EU-Bevölkerung, sich an der Petition gegen Upload-Filter zu beteiligen und ihre Volksvertreter zu kontaktieren.

Originalmeldung: Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich in Bezug auf die umstrittene Urheberrechtsreform auf einen Kompromiss geeinigt, der den berüchtigten Artikel 13 inklusive Upload-Filter-Option beinhaltet. Dementsprechend können die Triloggespräche zwischen EU Parlament, Rat und Kommision zur Verabschiedung der entsprechenden Richtlinie ab kommender Woche fortfahren.

Zuvor hatten sich Deutschland und Frankreich darum gestritten, ob Startups und kleinere Webseiten von Artikel 13 und der Haftung für illegal hochgeladene Inhalte ausgenommen werden sollten - Deutschland war für die Ausnahme, Frankreich nicht.

Wie ComputerBase berichtet, einigten sich Frankreich und Deutschland jetzt auf einen Kompromiss, dem die übrigen EU-Mitgliedsstaaten zustimmten und der folgende Bedingungen für eine Ausnahme von Artikel 13 vorsieht:

  • Die Upload-Plattform muss jünger als drei Jahre alt sein.
  • Der Jahresumsatz der betreffenden Plattform muss geringer als zehn Millionen Euro ausfallen.
  • Auf der Plattform dürfen pro Monat höchsten fünf Millionen Nutzer unterwegs sein.

Dabei sehen Experten vor allem die Beschränkung auf ein Plattform-Alter von maximal drei Jahren als problematisch an. Die EU-Abgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, die bereits seit Längerem zu den schärfsten Kritikern der Reform gehört, schrieb etwa in ihrem Blog:

"Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle dieser Kriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat."

Artikel 13 »schlimmer als je zuvor«

Für Reda ist der Entwurf von Artikel 13 »schlimmer als je zuvor« und sorge dafür, »dass alle Websiten und Apps, die Uploads erlauben, gezwungenermaßen jede ihnen angebotene Lizenz annehmen müssten – egal wie unfair die Bedingungen sind, egal, ob sie die Inhalte auf ihrer Plattform überhaupt verfügbar machen wollen«.

Als Beispiele für betroffene Webseiten nennt die Politikerin unter anderem Patreon, das keines der Kriterien erfüllt, oder Diskussionsforen auf Webseiten wie Heise und Ars Technica oder für Nischenthemen wie GetReeled mit deutlich weniger als fünf Millionen Nutzern - diese sind aber allesamt älter als drei Jahre.

Auch von anderen Seiten her hagelt es Kritik: Der IT-Branchenverband Bitkom verkündete, Wirtschaftsverbände wollten sich gegen Artikel 13 zu Wehr setzen. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder konstatierte dementsprechend: »Wer für Upload-Filter stimmt, schadet allen«. Weil die Bundesregierung im Koalitionsvertrag überdies festgelegt hatte, Uploadfilter grundsätzlich ablehnen zu wollen, werfen Kritiker der Koalition laut Heise Vertragsbruch vor.

Aber selbst die Befürworter der EU-Urheberrechtsreform zeigen sich unzufrieden mit dem Kompromiss: Ihrer Meinung nach geht Artikel 13 nicht weit genug - der CDU-Abgeorgnete Axel Voss etwa fordert ebenso wie die Medien- und Musikindustrie in Vertretung durch den Bertelsmann-Konzern eine Verschärfung der Richtlinie.

Ob und inwiefern die EU-Richtlinie zur Urheberrechtsreform tatsächlich mit dem zwischen Frankreich und Deutschland ausgehandelten Kompromiss in Kraft tritt, bleibt allerdings vorerst offen. Denn noch fehlt die Zustimmung des EU-Parlaments sowie der EU-Kommission, bevor die Richtlinie Gültigkeit erlangt.

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