Urheberrechtsurteil - Affe hat kein Recht an eigenem Selfie

Im Fall des Affen Narutos erleidet die PETA vor Gericht erneut eine Niederlage: Naruto besitzt keine Klagebefugnis für das Urheberrecht auf sein Selfie.

Der Affe Naruto, der von sich ein Selfie geschossen hat, besitzt kein Recht auf eine Klage nach dem Urheberrecht. Der Affe Naruto, der von sich ein Selfie geschossen hat, besitzt kein Recht auf eine Klage nach dem Urheberrecht.

Es klingt ein wenig wie der Plot einer schlechten Komödie: Im Jahr 2011 schoss der Schopfaffe Naruto in Indonesien mit der Kamera des Tierfotographen David Slater mehrere Bilder, darunter eine Art Selfie. Diese Fotos gelangten dann in die Wikipedia, woraufhin Slater auf die Löschung der Bilder klagte.

In der Folge entwickelte sich ein kurioser Rechtsstreit, indem die Tierschutzorganisation PETA sich als Interessensvertretung für Naruto darstellte und an seiner Stelle auf Entschädigung nach dem Urheberrecht klagte - gegen Slater, der zuvor die Bilder auf der Plattform Blurb vermarktet hatte.

Tiere haben keine Klagebefugnis

In erster Instanz verlor PETA die Klage im Januar 2016. Damals weigerte sich der zuständige Richter, eine Grundsatzentscheidung darüber zu fällen, ob Tiere die Urheberschaft an einem Foto besitzen können.

Daraufhin ging die PETA gegen das Urteil in Berufung, einigte sich während des Prozesses aber zunächst auf einen Vergleich mit Slater, demzufolge dieser 25 Prozent der Einnahmen aus seinem nächsten Buch mit den beanstandeten Fotos für den Erhalt der Lebensräume von Schopfaffen in Indonesien spenden sollte.

Das Gericht akzeptierte diesen Vergleich allerdings nicht, weil der Affe Naruto selbst in dem Vergleich gar nicht vorkam. Wie Golem berichtet, begründete das Berufungsgericht damit auch die Abweisung der PETA-Klage in zweiter Instanz: Die PETA habe argumentiert, als »enger Freund« des Affen dessen Recht auf Copyright einzuklagen. Allerdings habe es die Organisation versäumt, diese Beziehung ausreichend zu belegen, und stattdessen den Affen als Spielfigur für die »eignen ideologischen Ziele« missbraucht.

Für die PETA selbst erweist sich die ganze Aktion als finanziell äußerst belastend: Die Tierschutzorganisation muss voraussichtlich die hohen Prozesskosten beider Verfahren übernehmen; in seinem Urteil spricht das Berufungsgericht der PETA zumindest die Übernahme der Anwaltskosten zu.

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