Die Unionsfraktionen im Bundestag wollen die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete anlasslose Speicherung von Verbindungdaten laut Heise diesmal »durch die Hintertür« erreichen.
Der aktuelle Entwurf zum neuen Telekommunikations-Gesetz sieht vor, dass Anbieter Standort- und Verbindungsdaten rein zu Abrechnungszwecken bis zu drei Monate aufbewahren dürfen. CDU und CSU wollen nun mit einem »Nachforderungspapier« daraus eine sechsmonatige Pflicht zur Aufbewahrung machen und so die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung doch noch erreichen.
Der Koalitionspartner FDP lehnt jedoch eine derartige allgemeine Speicherung der Daten ab und will nur im Verdachtsfall die kurzfristige Aufbewahrung der Daten erlauben.
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