Das auf Patentstreitigkeiten spezialisierte Landgericht München I hat einer Patentklage von Blackberry gegen Facebook stattgegeben.
Das Resultat: Facebook darf laut Gericht die Apps Whatsapp, Instagram und Facebook selbst in der aktuellen Form in Deutschland nicht mehr zum Download verfügbar halten, sofern das Urteil rechtskräftig wird.
Blackberry hält Patente, gegen die Facebooks Software dem Gericht zufolge in Teilen verstößt, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Pressesprecherin des Gerichts sagte gegenüber der SZ:
"Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen. [Facebook kann dem Verbot entsprechen, indem das Unternehmen] Apps überhaupt nicht mehr anbietet und liefert oder diese vorher so modifiziert, dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird."
Blackberry hatte Facebook im Einzelnen auf Verletzungen von Patenten verklagt, die unter anderem folgende Funktionen der jeweiligen Apps betreffen:
- das Verschicken der Historie eines Whatsapp-Chats per Mail
- Freundschaftsvorschläge in der Facebook-App
- das Wechseln von einem Chat in einen anderen in Facebook Messenger und Whatsapp
Urteil ist »vorläufig vollstreckbar«
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Facebook derzeit die Berufung gegen die Entscheidung prüft, könnte das Unternehmen möglicherweise dennoch zu einer Abänderung im Sinne des Gerichtsbeschlusses gezwungen sein.
Da das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, kann Blackberry das Verbot schon jetzt durchsetzen, sofern es eine Sicherheitsleistung von einer bis 1,6 Millionen Euro pro Fall hinterlegt.
Diese Bürgschaft dient der Absicherung, falls das Oberlandesgericht einer möglichen Berufung stattgibt und Facebook durch das durchgesetzte Verbot wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Bislang hat Blackberry sich dazu aber noch nicht geäußert und auch keine Maßnahmen ergriffen, von der Vollstreckbarkeit des Urteils Gebrauch zu machen.
Facebook sieht Angebot der Apps in Deutschland nicht gefährdet
Facebook selbst erklärte, man könne die Apps weiterhin in Deutschland zur Verfügung stellen, weil das Verfahren nur »einige wenige spezifische Funktionen unserer Apps« betreffe.
Dafür halte Facebook »bereits Software-Updates bereit, um den Anforderungen des Unterlassungsgebots zu entsprechen, falls BlackBerry sich entscheidet, dieses zu vollstrecken«.
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