Zum Thema GTA IV und Sammelklage

Von Basileus · 5. Dezember 2008 · Aktualisiert am 18. Dezember 2008 ·
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  1. Man liest es in den letzten Tagen recht häufig in deutschen Gamer-Foren. Verärgerte Käufer von GTA IV schimpfen, durchaus nachvollziehbar, dass man aufgrund der Probleme und schlechten Information von seiten Rockstars eine Sammelklage anstreben müsse.
    Nur so viel dazu: Es gibt im deutschen Recht keine Sammelklagen!

    Sammelklagen sind ein Spezifikum z. B. des US-amerikanischen Rechtssystems, in Deutschland hingegen muss jeder Kläger seine so genannte "individuelle Betroffenheit" im Rahmen einer Klage darlegen. Was möglich ist, ist verschiedene Prozesse zusammenzufassen, aber dies kann nur von einem Gericht ausgehen.

    Also, schaut nicht so viele amerikanische Anwaltsserien und befasst Euch lieber mit dem Rechtssystem, das Euch betrifft. ;-)

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