GTA 5 - Lindsey Lohans Klage abgewiesen

Hollywood-Sternchen Lindsay Lohan verklagte Entwickler Rockstar Games, weil sie ohne Berechtigung ins Spiel eingebaut worden sei. Der oberste Gerichtshof des Bundesstaates New York wies die Klage nun ab.

Ist das hier Lindsay Lohan? Das Hollywood-Sternchen hat geklagt - und verloren. Ist das hier Lindsay Lohan? Das Hollywood-Sternchen hat geklagt - und verloren.

Mit GTA 5 legte Entwicklerstudio Rockstar Games einen Mega-Hit hin: Weit über 60 Millionen Exemplare des Open-World-Epos wurden bisher abgesetzt. Doch nicht jeder ist mit dem Spiel und seinen Inhalten glücklich.

Hollywood-Sternchen Lindsay Lohan (Mean Girls) brachte Rockstar bereits 2014 vor Gericht. Sie warf dem Studio vor, sie ohne Erlaubnis im Spiel abgebildet zu haben.

Lindsay = Lacey?

Die Figur, um die sich der Streit drehte, ist das Starlet Lacey Jonas. Spieler müssen Sie in einer kleinen Nebenmission vor einer Horde Paparazzi retten und in ihre Villa in Vinewood Hills chauffieren.

In der Zufallsmission »Flucht vor den Paparazzi« helfen wir Lindsay... Pardon! ... Lacey vor den skrupellosen Blitzbirnen zu flüchten. In der Zufallsmission »Flucht vor den Paparazzi« helfen wir Lindsay... Pardon! ... Lacey vor den skrupellosen Blitzbirnen zu flüchten.

Lohan behauptete, die Figur sei ihr in Aussehen, Stimme und Stil nachempfunden worden. Zusätzlich sei sie über ein Promo-Bild des Spiels ungefragt integriert worden. Als Beweis sollte unter anderem ein Foto dienen, in dem sie ähnlich posiert.

Klage abgewiesen

Nachdem noch Anfang dieses Jahres eine Richterin die Klage am Obersten Gerichtshof des Buundesstaates New York überraschenderweise zugelassen hatte, wurde die Klage nun abgewiesen. Lohans Name sei nirgendwo verwendet worden.

Die fünf Richter urteilten überdies, das Spiel besitze eine einzigartige Geschichte, Charaktere und Dialoge. Selbst wenn eine gewisse Ähnlichkeit zur Person Lohans bestehe, handele es sich in Verbindung mit der Freiheit des Spielers, zu entscheiden wie er im Spiel vorankommen wolle, um ein fiktionales und satirisches Werk. Damit sei es durch den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (First Amendment) geschützt.

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