Stern: Herr Pfeiffer, am Donnerstag werden Sie im Bundestag als Experte zum Thema "Killerspiele" gehört. Bundesministerin von der Leyen und ihr Kollege Laschet aus Nordrhein-Westfalen wollen die Weitergabe von "Killerspielen" erschweren, Bayern will ein generelles Verbot. Was ist der bessere Weg?
Prof. Dr. Christian Pfeiffer: Ich denke beides sollte nebeneinander geschehen. Der bayerische Vorstoß wird nur extrem gewalthaltige Computerspiele erreichen können. Er ist ein Akt symbolischer Gesetzgebung, den ich allerdings als wichtig erachte. Es ist Aufgabe des Staates, einmal Flagge zu zeigen und Spiele wie etwa "Der Pate", das bei uns ab 18 Jahren frei gegeben ist, strafrechtlich zu verbieten. Daneben gibt es jedoch eine Fülle von etwas weniger gewaltorientierten Spielen, bei denen wir davon ausgehen, dass sie schädliche Wirkung auf Kinder und Jugendliche entfalten. Bei diesen ist ein differenziertes Vorgehen nötig. Da eignen sich die Vorschläge von Frau von der Leyen und Herrn Laschet bestens.
Stern: Aber kann man ein strafbewehrtes Verbot von Spielen wie "Der Pate" überhaupt durchsetzen?
Prof. Dr. Christian Pfeiffer: Warum sollte ein Verbot ineffektiv sein? Schon jetzt wissen wir, dass bereits Indizierungen höchst effektiv sind. Wir wissen, dass 82 Prozent der 14- bis 15-jährigen Jungen zumindest gelegentlich Spiele spielen, die erst ab 18 Jahren frei gegeben sind. Gleichzeitig haben wir durch unsere Befragung klären können, dass nur knapp 5 Prozent von ihnen Spiele spielen, die indiziert sind, weil sie diese nämlich gar nicht kennen. Die sind von der Werbung ausgenommen, man kann sie in Kaufhäusern nicht sehen. Dass Erwachsene sie unter dem Ladentisch gegen Ausweisvorlage bekommen, führt nicht dazu, dass sie zu Prestigeobjekten der Jugendkultur auf dem Schulhof werden. Von daher verspreche ich mir von einer Herausnahme solcher Spiele aus dem Markt, die bei der Gewalt deutlich überziehen, doch große Effekte auf den Bekanntheitsgrad dieser Spiele und damit auf den Verbreitungsgrad.
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