King - Candy-Crush-Entwickler zieht US-Markenrechtsantrag auf »Candy« zurück

Die Spieleentwickler-Organisation IGDA hat auf ihrer Website den Streit um die Namensrechte des Spiels Candy Crush Saga kommentiert. Sie wirft dem Entwickler King »räuberische Bemühungen« vor. Der wiederum zieht den Antrag auf die Markenrechte an »Candy« zurück.

Update (26. Februar 2014): King hat seinen in den USA eingereichten Antrag auf die Markenrechte am Wort »Candy« zurückgezogen. In einem Statement gegenüber der englischsprachigen Webseite gamesindustry.biz erklärte ein Sprecher des Candy-Crush-Entwicklers zu den Hintergründen dieser Entscheidung, dass man es in den USA für ausreichend halte, die Rechte an der Marke »Candy Crusher« zu besitzen um die eigenen Ansprüche durchsetzen zu können.

In Europa bleibe es hingegen bei den Markenrechtsansprüchen auf »Candy« und, so heißt es weiter, man werde auch weiterhin angemessene Schritte unternehmen, um die eigenen Marken dort zu schützen.

Ursprüngliche Meldung: Die International Games Developer Association (IGDA) hat sich im Rechtsstreit um den Markennamen Candy Crush Saga zu Wort gemeldet. So verstünde und respektiere man das Ausüben von Markenrechten auf Seiten von King (dem Candy Crush Entwickler). Der Streit beruht auf dem Markenrechtsschutz des Namens Candy Crush Saga, bei dem jedes einzelne Wort markenrechtlich geschützt werden sollte. Bei Candy und Saga lies das zuständige Gericht das Gesuch von Entwickler King zu, was Klagen von King gegen Spiele wie The Banner Saga nach sich zog.

»Kings unangemessene Art und Weise, sich die Markenrechte am Spiel Candy Crush Saga zu sichern, und die räuberische Methode, dies auf jedes einzelne Wort des Namens zu übertragen, stehen im Gegensatz zu den Werten von Kooperation und Offenheit, die wir industrieweit unterstützen.«

Des Weiteren heißt es im Schreiben der IGDA:

»Dies steht auch im direkten Gegensatz zu den Worten von Kings CEO, Riccardo Zacconi, in seinem Schreiben vom 27. Januar.«

Gemeint ist die Antwort von King zum Markenstreit auf der firmeneigenen Webseite.

Abschließend teilte die IGDA mit, dass ihre Rechtsabteilung bald eine tiefere Analyse aus ihrer Sicht veröffentlichen werde.

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