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Jugendschutz - Schweiz verschärft Altersverifizierung

Der Schweizer Online-Handel verpflichtet sich zu einer stärkeren Alterskontrolle bei Spielen.

Von Frank Maier |

Datum: 07.12.2009; 10:02 Uhr


Jugendschutz : PEGI PEGI Nach Informationen des Bieler Tagblatts hat die Schweiz, die bereits im Handel geltenden Alterskontrollen nun auch auf den Onlineversand-Handel ausgeweitet. Demnach dürfen Spiele, die eine Altersklassifizierung von 16 bzw. 18 Jahren haben, nur noch gegen einen amtlichen Ausweis, Kreditkarte oder eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten verkauft werden. Schüler- oder andere Ausweise werden hingegen nicht mehr akzeptiert. Der mögliche Haken an der Sache: Die Umsetzung wird nicht gesetzlich, sondern über einen Verhaltenskodex, dem so genannten Code of Conduct, geregelt.

Dieser Verhaltenskodex geht auf das Jahr 2006 zurück, als sich die Schweizer Spiele-Branche auf eine freiwillige Beschränkung hinsichtlich Vermarktung und Verkauf von Computer- und Videospielen einigte. Mittlerweile haben sich 95% aller Schweizer Händler dem Code of Conduct angeschlossen.

Die Aufsicht über die Einhaltung des Kodex obliegt dem in der Schweiz zuständigen PEGI-Ausschuss (Pan-European Game Information)). Dieser hatte vor kurzem bereits erste Sanktionen gegen Händler eingeleitet, die die Jugendschutzmaßnahmen vernachlässigten. So wurde beispielsweise ein Lieferstopp gegen die amerikanische Kette Toys R Us verhängt.

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Avatar stotch
stotch
#1 | 07. Dez 2009, 10:38
Vollkommen legitim und ich wüsste nichts, was dagegen spricht.
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Avatar Shino tenshi
Shino tenshi
#2 | 07. Dez 2009, 10:42
Find' ich gut.

Denn da liegt auch bei uns das Problem.
Nicht daran, dass das JuschG zu lasch wäre, sondern daran, dass sich kein Händler in Dt. daran hält!
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Avatar Boncha
Boncha
#3 | 07. Dez 2009, 10:44
Das ist doch eigentlich die sinnvollste und neheliegenste Umsetzung, dass sich jeder ausweist, wenn er ein Spiel ab einer Altersfreigabe von 16 oder 18 erwerben will.

Aber zumindest für die Ab16 Spiele ist es die Regel, dass man es unkontrolliert bestellen kann.
Steam ist da noch viel fahrlässiger und kontrolliert einfach gar nciht ...

Wenn man den Jugendschutz mal gescheit umsetzen würde, bräcuhte man auch keine Zensur.
Diejenigen, welche die Spiele an Minderjährige weitergeben sollen halt mit hohen Sanktionen oder Gefängnisstrafen rechnen müssen.
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Avatar Game(R)ST
Game(R)ST
#4 | 07. Dez 2009, 10:55
Zitat von Boncha:
Das ist doch eigentlich die sinnvollste und neheliegenste Umsetzung, dass sich jeder ausweist, wenn er ein Spiel ab einer Altersfreigabe von 16 oder 18 erwerben will.

Aber zumindest für die Ab16 Spiele ist es die Regel, dass man es unkontrolliert bestellen kann.
Steam ist da noch viel fahrlässiger und kontrolliert einfach gar nciht ...

Wenn man den Jugendschutz mal gescheit umsetzen würde, bräcuhte man auch keine Zensur.
Diejenigen, welche die Spiele an Minderjährige weitergeben sollen halt mit hohen Sanktionen oder Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Steam muss nicht direkt kontrollieren, da ein PayPal-Account usw. meist erst ab 18 überhaupt eröffnet werden dürfte, zudem gelten für die sowas nicht da sie nicht in Deutschland ansäßig sind.

Ansonsten gute Umsetzung.
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Avatar Termkiller
Termkiller
#5 | 07. Dez 2009, 11:03
Auch ich finde die Entscheidung in der Schweiz genial.
Ich bin für eine solche Reglung auch in DE.
Denn wie schon gesagt wurde, bei einer vernünftigen Abgabekontrolle bräuchte man die mündige Bevölkerung nicht mehr durch unnötige Zensur bevormunden.
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Avatar butcherle
butcherle
#6 | 07. Dez 2009, 11:06
Zitat von Boncha:
zudem gelten für die sowas nicht da sie nicht in Deutschland ansäßig sind.


Wieso sollen deutsche Gesetze für Kunden in Deutschland nicht gelten? Electronic Arts musste doch auch dafür sorgen, dass deutsche Kunden die internationale Version (inkl. Hakenkreuze) von "The Sabotuer" nicht herunterladen können. Und beim Jugendschutz sollen deutsche Gesetze plötzlich nicht mehr gelten???

Ich denke eher, das Problem liegt, wie zwei Vorredner völlig zu Recht bemerkt haben, in der Durchsetzung. Wo kein Richter, da kein Henker.
Steam und alle anderen unseriösen Händler, denen es nur um den schnellen Profit geht, freuen sich.
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Avatar Soebe
Soebe
#7 | 07. Dez 2009, 11:06
Der Onlinehändler WOG hat da schon vor einem Jahr reagiert und im vornherein eine Altersbestätigung verlangt weil er das kommen sehen hat ;)
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Avatar Kit Kat
Kit Kat
#8 | 07. Dez 2009, 11:10
Zitat von Boncha:




Wenn man den Jugendschutz mal gescheit umsetzen würde, bräuchte man auch keine Zensur.


Meine Rede! Mir wärs lieber ich müsste wirklich jedes Mal wenn ich ein Ü-18 Spiel kaufen würde, brav meinen Ausweis vorzeigen als dass ichs in Österreich bestellen darf, weil mir die hiesige Zensur einfach auf den Nerv geht.
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Avatar Cinergie
Cinergie
#9 | 07. Dez 2009, 11:15
Super Sache! Ich glaube ausser unter 16 bzw. 18jährige hat niemand etwas dagegen, dass hier kontrolliert wird. Solange diese Kontrolle greift brauchen wir nämlich auch nicht Angst zu haben, dass Spiele geschnitten werden!
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Avatar d-Raven-b
d-Raven-b
#10 | 07. Dez 2009, 11:21
Aber auch bei uns machen Politiker Wahlkampf auf Kosten von PC-Spielern.. Die Branchenverbände sind gut beraten hier Lösungen anzubieten, bevor die Politik zur Aktion schreitet.
PEGI macht sinnvolle Alterseinstufungen und niemand kann etwas dagegen haben, dass Spiele mit gewalttätigem Inhalt an Kinder nicht verkauft werden dürfen.

Problematisch ist immer, dass es letztendlich zu Vermischungen kommt..
Wird ein Spiel aufgrund von Gewaltinhalten "ab 18" eingestuft, fordern Politiker plötzlich, dass dieses Spiel auch für Erwachsene nicht mehr zugänglich ist..

Kinder erziehen, heiraten, Autos fahren, wählen darf man mit 18, Computerspiele werden aber verboten - Manchmal fragt man sich schon, in welcher Gesellschaft wir leben..
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