Swatting - Erster deutscher Täter erhält mehr als drei Jahre Haft

In Bayern wurde der erste Swatter vor Gericht gestellt: Trotz seines Geständnisses muss ein 24-Jähriger für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Er hatte unter anderem einen Feuergroßeinsatz beim Streamer Drachenlord ausgelöst.

Swatting ist kein dummer Streich, sondern eine Straftat. Die erste Verurteilung in Deutschland lässt jetzt einen 24-jährigen für 3 Jahre und 5 Monate ins Gefängnis wandern. Swatting ist kein dummer Streich, sondern eine Straftat. Die erste Verurteilung in Deutschland lässt jetzt einen 24-jährigen für 3 Jahre und 5 Monate ins Gefängnis wandern.

Drei Jahre und fünf Monate Gefängnisstrafe. So lautet das hohe Strafmaß für den ersten verurteilten Swatter Deutschlands, dem 24-jährigen Alexander S. Das Urteil wurde bereits Ende Dezember 2016 verkündet, die Kollegen von Motherboard hatten jüngst vom Fall berichtet.

S. hatte am 16. Juli 2015 einen Feuerwehrgroßeinsatz beim YouTuber und Streamer Rainer »Drachenlord« Winkler mit einem Anruf ausgelöst, ein kurzer Ausschnitt findet sich unterhalb. Swatting ist in erster Linie ein Thema in den USA, in denen die namensgebenden Polizeieinheit SWAT mit Fakenotrufen zu YouTubern, Streamern und berühmten Persönlichkeiten geschickt werden.

Swatting-Anrufe sind Straftaten, die anderswo benötigte Einsatzkräfte während echter Notfälle binden, hohe Kosten verursachen, zu Sachschaden führen und die beim Eintreffen von Sondereinsatzkommandos mit Waffen natürlich auch eine Gefahr für unschuldige Personen bedeuten. Insofern hatte Drachenlord Glück, dass es sich »nur« um einen Feuerwehreinsatz handelte.

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18 Anklagepunkte, von Betrug bis Kinderporno

Tatsächlich wurde Alexander S. nicht nur wegen des einzelnen Einsatzes angeklagt: Von Computerbetrug und Swatting, bis hin zum Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie sowie Volksverhetzung liest sich die Anklage wie eine Übersicht zu überhaupt möglichen Tatbeständen bei Cyberkriminalität. Die Anklage findet sich in der Prozessübersicht der Pressstelle auf Seite 8.

In über 100 Fällen hat S. laut der Staatsanwalt mit gefälschten Adressen und Zahlungsdaten in Onlineshops bestellt und an unbeteiligte Personen Pakete schicken lassen, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Inhalt waren teilweise Dinge wie getragene Socken, Schweineinnereien, diverse Chemikalien sowie ein Dildo.

Weiter soll er für Drittpersonen ebenfalls Bestellungen mit gestohlenen Zahlungsdaten getätigt haben. Bei erfolgreichem Betrug erhielt er von diesen Personen eine Prämie, der Schaden soll sich auf etwa 38.000 Euro beziffern lassen.

Swatting ist kein kleines Delikt

Swatting habe S. übrigens vier Mal versucht, nur ein einziges Mal gab es im Fall Drachenlord einen echten Einsatz. Für die vier vorsätzlich falschen Notrufe alleine gab es ein Jahr und fünf Monate Gefängnis, darauf hat das Gericht nochmal zwei Jahre für insgesamt drei Jahre und fünf Monate Gefängnis gelegt. Und das trotz des Geständnisses des Angeklagten.

Laut dem Leiter der Justizpressestelle des zuständigen Oberlandesgerichts Nürnberg, Friedrich Weitner, sei das Strafmaß der vier Swatting-Anrufe relativ hoch angesetzt worden. Wären die anderen Anrufe ebenfalls erfolgreich gewesen und hätte es eventuell sogar verletzte bei der Aktion gegeben, wäre das Strafmaß noch höher ausgefallen. Offensichtlich wollte das zuständige Gericht beim ersten öffentlichen Fall direkt klarstellen, dass es sich um keinen harmlosen Spaß handelt.

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