Die Rechte der Spieler - Teil 1 - Was dürfen Käufer – und was nicht?

Spielefans geben viel Geld für ihr Hobby aus, ärgern sich aber oft über Bugs, Kontenbindung oder komplizierte Lizenzvereinbarungen. Muss man das schlucken? Wir erklären, welche Rechte Sie als Käufer haben – und welche nicht.

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Es geht ein Grummeln durch Deutschlands Spieleszene: Käufer werden immer mehr entrechtet, so ärgern sich viele, während die Hersteller an Macht gewinnen. Das Szenario mag überzeichnet sein, aber der grundlegende Trend ist kaum von der Hand zu weisen. Seit Jahren greifen die Publisher immer deutlicher in den Nutzungsspielraum ihrer Kunden ein, setzen ihnen lange Lizenzvereinbarungen vor, beschränken den Weiterverkauf der Software, sammeln persönliche Daten, verankern Zusatzprogramme auf den PCs, binden Spiele an Online-Konten. Gleichzeitig ist die technische Qualität der Titel im Schnitt nicht nachhaltig besser geworden. Selbst bei Blockbustern können massive Bugs im Programmcode schlummern, sodass etwa die Actionhits Grand Theft Auto 4 oder Saboteur auf ATI-Grafikkarten zunächst unspielbar waren. Dann klagten Käufer von Die Siedler 7 über anhaltende technische Probleme. Wer also PC-Spieler ist, muss womöglich damit rechnen, Zumutungen zu ertragen – oder?

Wie ist eigentlich die Rechtslage, wo greift der Verbraucherschutz? Was müssen Spieler akzeptieren, was nicht? GameStar hat gemeinsam mit gleich drei renommierten, auf Spiele spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien Paragraphen gewälzt und die wichtigsten Fragen geprüft, die Spieler und ihre Rechte betreffen. Die Antworten lesen Sie auf den folgenden Seiten. Nicht immer sind sie eindeutig, denn Gesetze lassen sich manchmal unterschiedlich auslegen, und einige Streitpunkte wurden noch nie vor Gericht geklärt. Dennoch zeichnet die Zusammenstellung ein klareres Bild davon, was Spieler und Hersteller dürfen und was nicht.

Inwieweit sind Endbenutzer-Lizenzverträge, die sogenannten EULAs (»End User License Agreement «), für Käufer relevant?

EULAs sind zum Teil ellenlange Nutzungsvereinbarungen, die Spieler meist direkt vor der Installation vorgesetzt bekommen und im wahrsten Sinne des Wortes schnell abhaken. Sie entsprechen nach deutschem Recht sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die sind nur dann rechtsgültig, wenn man sie zum Zeitpunkt des Kaufs kennt. Das trifft im Spielehandel aber so gut wie nie zu, schließlich ploppen die Lizenzverträge in der Regel erst zu Hause am Monitor auf. »Ein Spieler, der mit dem EULA nicht einverstanden ist, darf das Spiel im Laden zurückgeben und erhält sein Geld zurück«, versichert deshalb der Rechtsanwalt Stephan Mathé von der Hamburger Wirtschafts- und Medienkanzlei Rode + Mathé.

Rechtsanwalt StephanMathé ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der HamburgerWirtschafts- und Medienkanzlei Rode +Mathé. Rechtsanwalt StephanMathé ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der HamburgerWirtschafts- und Medienkanzlei Rode +Mathé.

Genauso verhält es sich laut der Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz von der Kanzlei Auer & Smitkiewicz, wenn der Nutzungsvertrag gedruckt in der Packung liegt. Im Grunde müsste sich ein End User License Agreement nämlich außen auf der Box befinden. Janine Smitkiewicz weist zudem darauf hin, dass der Käufer Nutzungsbedingungen explizit zustimmen müsse: Vermerke auf der Packung, wonach er sich dadurch einverstanden erklärt, dass er die versiegelte Hülle des Datenträgers öffnet, genügten nach deutschem Recht nicht. Doch selbst wenn Sie ein Spiel als Download kaufen und Ihnen der Lizenzvertrag damit üblicherweise vor dem Kauf zugänglich ist, müssen nicht zwangsläufig alle Klauseln des EULA gelten. In Deutschland gibt es für AGB strenge gesetzliche Vorgaben. Hinweise auf eine kürzere Gewährleistung etwa können Sie getrost vergessen – der Käufer hat stets zwei Jahre Anspruch darauf, dass etwaige Mängel beseitigt werden. Ein weiteres Beispiel für eine ungültige Klausel ist laut Stephan Mathé ein Vermerk wie im Windows 7-EULA, dass es nur dem ersten Nutzer erlaubt sei, die Software weiterzuverkaufen.

Im Lizenzvertrag zu Pro Evolution Soccer 6 steht, dass das Spiel nicht weiterverkauft werden darf. Die Klausel ist für auf Datenträgern erschienene Spiele nicht gültig, als Käufer können Sie die Einschränkung ignorieren. Im Lizenzvertrag zu Pro Evolution Soccer 6 steht, dass das Spiel nicht weiterverkauft werden darf. Die Klausel ist für auf Datenträgern erschienene Spiele nicht gültig, als Käufer können Sie die Einschränkung ignorieren.

Muss ich mich daran halten, wenn im EULA steht, dass ich ein Spiel nicht weiterverkaufen darf?

Nein – zumindest dann nicht, wenn es sich um ein Spiel auf einem Datenträger handelt. Ein pauschales Verbot (wie bei Pro Evolution Soccer 6) verstößt gegen deutsches AGB-Recht. Die Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz verweist auf den »Erschöpfungsgrundsatz «, der besagt, dass einmal verkaufte Ware frei gehandelt werden darf. Das gilt auch für Software auf CDs und DVDs. Im Fall von Download-Spielen ist die Lage verzwickter. Zwar hat der Bundesgerichtshof zum Thema Steam kürzlich ein Urteil gefällt, die Konsequenzen daraus sind allerdings noch unklar. Die aktuelle Rechtsprechung tendiert laut Stephan Mathé dazu, online verkaufte Spiele anders zu bewerten als die auf physikalischen Datenträgern, und zwar zu Gunsten der Hersteller und zu Lasten der Käuferrechte.

Kann ich mein Spiel zurückgeben, wenn ich feststelle, dass fürs Spielen ein Benutzerkonto nötig ist, das persönliche Daten sammelt?

Ja! Aber nur, falls diese Tatsache beim Kauf nicht erkennbar war, schränkt Rechtsanwalt Stephan Mathé ein, »wenn zum Beispiel entsprechende Angaben auf der Packung fehlen.«

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