Seite 2: Die Rechte der Spieler - Teil 1 - Was dürfen Käufer – und was nicht?

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Inhaltsverzeichnis

Carina Neumüller ist für die Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff tätig. Carina Neumüller ist für die Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff tätig.

Darf ich eine Sicherheitskopie eines Spiels anlegen?

Bei Medien wie Musik und Filmen sind Privatkopien erlaubt, die man im engen Familien- und Freundeskreisweitergeben darf. Für Software gilt das nicht. Dafür greift hier die Regelung der Sicherheitskopie. Eine solche dürfen Sie gemäß dem Gesetz anfertigen, wenn sie »für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist«, so heißt es im Juristendeutsch. Es geht also darum, eine Version zur Hand zu haben, falls zum Beispiel der originale Datenträger beschädigt wäre. Dieses Recht kann der Hersteller nicht verbieten, aber durch eine Serviceleistung entkräften. »Ein Spiel zu vervielfältigen ist schon dann nicht mehr in Ordnung, wenn der Hersteller bereits ein Backup mitliefert«, erklärt Carina Neumüller von der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff. Das kommt bei Verkaufsversionen von Spielen allerdings so gut wie nie vor. Download-Spiele lassen sich dagegen in der Regel problemlos neu herunterladen. Das Recht auf eine Sicherungskopie kommt allerdings mit einem großen Pferdefuß. Denn die Voraussetzung ist, dass kein technisch wirksamer Kopierschutz besteht. Einen solchen zu umgehen ist laut Urheberrecht verboten, und das gilt auch für Spiele. Spiele mit wirksamem Kopierschutz dürfen also nicht kopiert werden. In der Praxis ist der Widerspruch zwischen dem Recht auf eine Sicherungskopie und dem Knackverbot für Kopierschutzmaßnahmen schwer aufzulösen. Laut Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz gibt es in der juristischen Literatur Meinungen, wonach es im Zweifel in Ordnung wäre, den Schutz zu umgehen. Aber es fehlen klärende Urteile. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass Gerichte im Fall des Falles Kopierversuche bestrafen, insbesondere dann, wenn dem Kunden Alternativen zur Verfügung stehen: »Zum Beispiel, weil der Spieler nicht vorher versucht hat, beim Hersteller Ersatz zu erhalten«, so Carina Neumüller.

Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz ist für die Kanzlei Auer & Smitkiewicz in Grasbrunn beiMünchen mitverantwortlich. Rechtsanwältin Janine Smitkiewicz ist für die Kanzlei Auer & Smitkiewicz in Grasbrunn beiMünchen mitverantwortlich.

Darf ich Mods für ein Spiel erstellen und verbreiten?

Modding ist nicht automatisch erlaubt, sondern im Gegenteil von Haus aus untersagt. »Laut Urheberrecht darf lediglich der Hersteller selbst seine Software übersetzen, bearbeiten arrangieren, anderweitig umarbeiten oder dies gestatten«, zitiert Janine Smitkiewicz das Gesetz. Erst recht verboten sei es, Modifikationen zu verbreiten. Spielehersteller müssen ihre Programmefür das Modding freigeben. Das kann auch implizit geschehen, etwa indem die Entwickler Editoren anbieten, weiß Stephan Mathé. Heikel ist aber selbst bei erlaubtem Modding, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden, etwa wenn Sie eine Star Wars-Mod für Half-Life 2 entwerfenwollen. Hier könnten Ihnen die Anwälte des Lizenzträgers auf die Füße treten.

Ist es erlaubt, einen No-CD-Crack zu verwenden, wenn ich das Originalspiel besitze?

Nein. Denn dieses Hilfsmittel hebelt letztendlich die Kopierschutzprüfung aus, die gesetzlich geschützt ist. Zudem verändert ein Crack die Software, was ohne Erlaubnis des Urhebers verboten ist. Eingriffe in den Programmcode wären laut Rechtsanwalt Stephan Mathé höchstens erlaubt, wenn sie zur »bestimmungsgemäßen Nutzung« erforderlich würden. »Ein Spiel funktioniert aber auch ohne Crack. Das Verbot gilt nicht nur für Raubkopierer, die ihre illegale Software lauffähig machen wollen, sondern auch für den rechtmäßigen Eigentümer, der nur sein Laufwerk schonen möchte.«

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