Wikileaks hat ein weiteres heißes Eisen angefasst und Entwürfe (PDF) für das geheim verhandelte Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) online gestellt, an dem die USA, die EU, Japan und andere Länder schon längere Zeit arbeiten. Das Abkommen enthielt schon immer Absätze, die Bürgerrechtler stark kritisierten, nachdem Dokumente im Internet einsehbar waren. Neu sind nun Stellen, aus denen deutlich wird, dass Copyright-Verstöße auch dann als gewerblich bezeichnet werden, wenn diese ohne "direkten oder indirekten finanziellen Vorteil" oder entsprechende Motivation begangen werden.
Für diese Verstöße sollen abschreckende Haft- und Geldstrafen vorgesehen sein. Aufgrund der aktuellen Diskussion wird dieser Absatz bereits "Pirate Bay-Killer" genannt, da die Betreiber des Dienstes in ihrem aktuellen Verfahren betonen, keine Gewinne zu erzielen. Den Rechteinhabern sollen laut ACTA beim rechtlichen Vorgehen gegen Produktpiraten und Raubkopierer außerdem so wenig Kosten wie möglich entstehen.
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