Das Vertriebsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland wurde durch das Gericht mit dem geschützten Aussehen des iPads begründet. Samsung hat zwar gegen die einstweilige Verfügung Berufung eingelegt, doch wie The Korea Times schreibt, verlässt man sich nicht nur auf diese eine Möglichkeit.
Das sogenannte Geschmacksmuster, das das iPad-Design schützt, wurde Apple im Mai 2004 zugesprochen. Samsung hat nun bei dem in der EU zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, das seinen Sitz in Alicante, Spanien hat, die Löschung des Geschmacksmusters beantragt. Laut Samsung-Sprecher Kevin Jeong existierte das Design längst vor dem iPad, auch wenn es Apple für sich beanspruche.
Sollte Samsung mit dem Antrag Erfolg haben, würden alle Klagen innerhalb der EU, bei denen Apple Samsung die Nutzung des Designs vorwirft, hinfällig.
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