Breitband-Ausbau - CDU diskutiert Rechtsanspruch auf 50 Megabit pro Sekunde

Mit dem Internet tut sich die Regierung etwas schwer, so scheint es. Neuland sei es, der Ausbau vor allem auf dem Lande kaum privatwirtschaftlich zu schaffen. Nun kommt ein Vorschlag aus unerwarteter Richtung.

Internet im Jahr 2018: 50 MBit mit Rechtsanspruch? Internet im Jahr 2018: 50 MBit mit Rechtsanspruch?

Während der CDU im Jahr 2013 ein Anspruch auf schnelle Internetleistungen noch nicht allzu wichtig erschienen - sie lehnte zusammen mit der CSU schnelles Internet als Universaldienst ab - scheint sich inzwischen die Meinung gewandelt zu haben.

Jetzt aber schlägt die Programmkommission der CDU, die die inhaltliche Ausrichtung der Partei in der Zukunft ausarbeitet, eine flächendeckende Breitbandversorgung für Deutschland vor. Bis zum Jahr 2018 soll daher jeder Haushalt mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde angebunden werden, gesichert durch einen Rechtsanspruch, der in den kommenden zwei Jahren in Kraft treten könnte. Wenn sich der Rest der CDU den Plänen der Kommission anschließt.

Argumentiert wird, dass jeder an den Chancen der Informationsgesellschaft teilnehmen können soll und dass auch die Wirtschaft immer mehr auf schnelle Datenübertragungen angewiesen ist. Sicher, dass diese Vorschläge in das offizielle Programm der Partei aufgenommen werden, ist allerdings nichts. Die CDU berät im September über den Bericht.

Wie der Ausbau finanziert und realisiert werden soll, wird nicht erwähnt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass für einen derart kurzfristigen Ausbau primär Funktechniken wie LTE genutzt werden. Die damit verbundene Volumenbeschränkung dürfte viele Nutzer nicht sehr erfreuen, auch wenn zumindest die Telekom hier mit den neuen Hybrid-Tarifen ein wenig Abhilfe schafft. Als shared Medium fehlt es dann den Funkmasten jedoch schnell an Bandbreite. Auch Internet via Satellit ist eine Option für besonders abgelegene Ortschaften - als shared Medium sind bei Sat-DSL allerdings keine sonderlich großen Bandbreiten realisierbar und auch hier gilt in den meisten Fällen eine Volumengrenze.

Quelle: SZ

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