EU-Parlament hat gerade entschieden: Wer einfach so eure Chats kontrollieren will, beißt auf Granit

Das EU-Parlament verlängert die freiwillige Chatkontrolle, begrenzt diese aber auch auf konkrete Verdachtsfälle – die folgenden Trilog-Verhandlungen geraten damit unter Druck.

Die freiwillige Chatkontrolle wird zwar verlängert, darf laut EU-Parlament aber künftig nur noch bei begründetem Verdacht stattfinden. Die freiwillige Chatkontrolle wird zwar verlängert, darf laut EU-Parlament aber künftig nur noch bei begründetem Verdacht stattfinden.

Das EU-Parlament hat am 11. März eine deutliche Position zur sogenannten Chatkontrolle bezogen. Die Abgeordneten stimmten zwar für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 bis August 2027, forderten dabei aber eine weitreichende Einschränkung: Künftig soll das Scannen privater Kommunikation nur noch bei konkretem Verdacht erlaubt sein.

  • Grundlage der Entscheidung ist ein Änderungsantrag der Piratenabgeordneten Markéta Gregorová aus der Grüne/EFA-Fraktion, der mit knapper Mehrheit angenommen wurde.
  • Jedes Scannen privater Nachrichten soll demnach »zielgerichtet, spezifisch und beschränkt auf einzelne Nutzer oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern« erfolgen, bei denen eine zuständige Justizbehörde eine Verbindung zu sexuellem Kindesmissbrauch erkennt.

Chatkontrolle 1.0: Verlängerung mit klaren Grenzen

Die freiwillige Chatkontrolle basiert auf einer Ausnahme der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, die eigentlich das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung verbietet.

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Seit 2021 ermöglicht ein vorübergehend geltendes Gesetz Anbietern, private Nachrichten nach Missbrauchsmaterial zu scannen. »Vorübergehend«, weil diese Regelung am 3. April 2026 ausgelaufen wäre.

  • Das Parlament stimmte der Verlängerung dieser Regelung nun bis zum 3. August 2027 mit 458 Ja-Stimmen, 103 Nein-Stimmen und 63 Enthaltungen zu.
  • Die entscheidende Neuerung: Der Änderungsantrag 5 der EFA-Fraktion (»Europäische Freie Allianz«, Bündnis 90/Die Grünen) schränkt die Befugnis auf Verdachtsfälle mit richterlicher Anordnung ein.

Kommunikation über Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt hiervon indes ausdrücklich ausgenommen. Behörden dürfen laut dem Beschluss entsprechend keinen Datenverkehr oder Nachrichteninhalte eigenständig scannen.

Vorschlag der großen Fraktionen als mutmaßlicher Auslöser

Dass das Parlament eine derart klare Position bezog, ist im Kontext eines zuvor eingebrachten Vorschlags der drei großen Fraktionen zu sehen.

EVP (»Europäische Volkspartei«, CDU/CSU), S&D (»Progressive Allianz der Sozialdemokraten«, SPD) und »Renew Europe« (FDP) hatten zur Chatkontrolle einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der die Lage laut Kritikern verschärft hätte.

  • Dieser Vorschlag sah laut dem ehemaligen Piraten-Europaabgeordneten Patrick Breyer vor, die anlasslose Überwachung nicht nur beizubehalten, sondern zusätzlich eine »hochgradig experimentelle« KI einzusetzen.
  • Diese sollte private Chat-Texte und unbekanntes Bildmaterial automatisiert auf verdächtige Inhalte bewerten – ohne, dass jemand den Verdacht vorab prüft.
  • Entsprechend feiert Breyer die Entscheidung des EU-Parlaments als großen Erfolg:
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Zuvor wurde bereits ein Entwurf im europäischen LIBE-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres abgelehnt, der wenigstens als unzuverlässig eingestufte Technologien ausschloss.

Den drei großen Fraktionen ging der abgelehnte Entwurf aber offensichtlich nicht weit genug, denn der neue Vorschlag ging deutlich darüber hinaus: Weder eine zeitliche Begrenzung der Überwachung noch eine Pflicht zur nachträglichen Benachrichtigung fälschlich gescannter Nutzer lag hier vor.

Trilog-Verhandlungen: Verhärtete Fronten unter Zeitdruck

Die Parlamentsposition geht nun in die Trilog-Verhandlungen mit EU-Rat und Kommission, die bereits am 12. März beginnen sollten.

Beim Trilog handelt es sich um eine informelle Verhandlung zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Rat. Hierbei versuchen die drei EU-Organe, sich auf eine gemeinsame Position zu einem Gesetzesvorhaben zu einigen.

Laut Breyer »lehnen sowohl die EU-Kommission als auch die übergroße Mehrheit im EU-Rat bislang kategorisch jede Einschränkung der anlasslosen Massenscans ab«.

  • Parallel verhandeln die Gesetzgeber laut Netzpolitik.org über die dauerhaft geltende CSA-Verordnung, die sogenannte »Chatkontrolle 2.0«.
  • Diese könnte »Anbieter auch gegen ihren Willen zum Scannen verpflichten« – und dabei verschlüsselte Kommunikation einschließen.

Der nun beschlossene Änderungsantrag macht hingegen Aufweichungen jeglicher Art unmöglich. Sollten sich Kommission und Rat in ihrer Position nicht bewegen, könnte dies das Schicksal der Chatkontrolle in ihrer ursprünglich geplanten Form für immer besiegeln.

Die finale Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments zur Chatkontrolle 1.0 ist für den 26. März 2026 vorgesehen.

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