X (vormals Twitter) muss Wissenschaftlern Daten ihrer Plattform zur Verfügung stellen, damit die Forschung zum Thema Wahlbeeinflussung betreiben können. Das dürfte gerade in Deutschland besonders interessant sein. Denn X-Chef Musk hat sich privat bereits stark in den deutschen Wahlkampf eingemischt.
X muss Daten herausrücken
In einem Eilverfahren haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Democracy Reporting International (DRI) einen Erfolg gegen die Kurznachrichtenplattform X (vormals Twitter) errungen. Wie die GFF auf ihrer Seite berichtet, wird X dazu gezwungen, bis kurz nach der Bundestagswahl am 23. Februar Forschern Daten zur Verfügung zu stellen.
Der DRI führt eine Untersuchung durch, ob es auf X im Vorfeld der Bundestagswahl zu Wahlmanipulation kommt.
Die Plattform hatte sich zuvor geweigert, den Wissenschaftlern öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es etwa um Reichweiten von Kanälen und die Anzahl von Likes und Shares.
Mit dem Urteil wird der Digital Services Act (DSA) durchgesetzt. Denn nach dem EU-Gesetz sind Plattformen dazu verpflichtet, Forschern solche Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Berliner Landesgericht begründete das Urteil damit, dass weiteres Warten das Forschungsprojekt gefährden würde.
Wahlbeeinflussung durch X und Elon Musk
Forschung in diesem Bereich ist wichtig: Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München aus dem Jahr 2024 ergab etwa, dass die Algorithmen von Facebook und Instagram politische Werbung unterschiedlich ausspielen, wobei bestimmte Parteien bevorzugt werden.
Die Plattform X ist in diesem Kontext gerade bei der bevorstehenden Bundestagswahl besonders pikant. Deren CEO Elon Musk hatte im Vorfeld der US-Wahl letztes Jahr bereits öffentlich den republikanischen Kandidaten Trump unterstützt.
Eine Studie des Center for Countering Digital Hate
aus dem Jahr 2024 ergab, dass falsche oder irreführende Aussagen von Elon Musk über die US-Wahl auf X insgesamt 2 Milliarden Aufrufe erzielten. Experten betonen, dass die Plattform eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Falschinformationen über entscheidende Swing States spielte.
Elon Musk äußerte sich auch eindeutig zum Wahlkampf in Deutschland. So schrieb er bereits letzten Dezember auf X: Nur die AfD kann Deutschland retten
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Link zum Twitter-Inhalt
Die Tagesschau berichtet, wie der Milliardär auch danach Wahlempfehlungen zugunsten der Partei abgab und sich mehrmals öffentlich mit Parteimitgliedern der AfD zeigte. Ob sich die Sympathie des CEOs auch in einer Wahlbeeinflussung auf seiner Plattform widerspiegelt, muss die Forschung zeigen.
Der Geschäftsführer des DRI, Michael Meyer-Resende, betont auf der Seite des GFF die Neutralität seiner Organisation: Wir untersuchen solche Debatten unvoreingenommen, um Transparenz in das zu bringen, was auf solchen Plattformen geschieht.
Das Gerichtsurteil ist in diesem Zusammenhang wegweisend, da es zeigt, dass die Datenherausgabe durch Plattformen gerichtlich erstritten werden kann. Simone Ruf, Juristin und stellvertretende Leiterin des Center for User Rights des GFF fasst das zusammen:
Die Entscheidung ist ein riesiger Erfolg für die Forschungsfreiheit und unsere Demokratie! Wir haben den Zugang zu relevanten Forschungsdaten erkämpft und schieben damit Versuchen, Wahlen zu beeinflussen, einen Riegel vor. Ein starkes Zeichen für den Schutz unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter.