Kaum einer, dem das in den letzten Tagen nicht passiert ist: Durch das Inkraftreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) quoll das Postfach förmlich über mit Anfragen bezüglich einer Aktualisierung der Datenschutzbedingungen im Rahmen der DSGVO – Mal mit der Bitte um aktive Bestätigung (Link folgen, Formular ausfüllen), Mal auch einfach mit dem Hinweis: Wir haben ihre Daten.
Viele Nutzer erhielten dabei Mails von Webseiten, deren Existenz sie längst aus ihrem Bewusstsein verdrängt hatten, da die entsprechende Anmeldung schon viele Jahre zurücklag.
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Das Netz reagiert mit Humor
Dass diese Flut an Mails teils durchaus groteske Züge angenommen hat, blieb auch der Internet-Community nicht verborgen, die wiederum größtenteils mit Humor auf den DSGVO-Mail-Spam reagiert. Wir haben eine Auswahl der unserer Meinung nach besten Memes und Reaktionen in den sozialen Netzwerken für euch gesammelt – weitere Hinweise gerne in den Kommentaren.
Von Udo Wiegärtner stammt diese DSGVO-Parodie auf die bekannte Parship-Werbung:
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Auch bei Whatsapp zieht die DSGVO Kreise:
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Nach dem Motto »Datenschutz am A****« formuliert Kaktus Klub eine »ehrliche« DSGVO-Mail:
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Ein Twitter-Nutzer mit dem schlichten Namen Christian bringt die DSGVO auf den Punkt:
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Oder man sieht wie Simon Beeck einfach mal das Positive an der DSGVO-e-Mail-Flut:
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Nicht nur deutsche User reagieren:
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Oder einfach analog kommunizieren:
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Gefälschte DSGVO-Mails
Allerdings nutzen auch einige schwarze Schafe, vor denen man sich in Acht nehmen sollte die aktuelle DSGVO-e-Mail-Schwemme. Wie Spiegel Online berichtet, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) derzeit vor betrügerischen e-Mails, die Kundendaten abfischen wollen.
Unter dem Deckmantel der DSGVO verschicken die Kriminellen Nachrichten unter anderem im Namen von Paypal, Amazon und ebay und versuchen, die Empfänger unter dem DSGVO-Vorwand zur Herausgabe sensibler Informationen wie Konto- und Adressdaten zu bringen.
In Einzelfällen forderten die Betrüger die Opfer auf, ihren Personalausweis zu scannen und einzusenden. Das BSI rät, im Zweifelsfall die entsprechende Firma direkt über den offiziellen Kundenservice zu kontaktieren und eventuelle Fragen direkt zu klären.
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