Erst ChatGPT-Schreck, jetzt vor Rauswurf in Deutschland: KI-App als »rechtswidrig« eingestuft

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat die KI-App DeepSeek als rechtswidrig eingestuft und bei Apple sowie Google gemeldet: Daten werden ungeschützt nach China übertragen – eine Sperrung in Deutschland droht.

Muss Deepseek sich aus deutschen App Stores verabschieden? Muss Deepseek sich aus deutschen App Stores verabschieden?

Anfang des Jahres ging ein neuer KI-Chatbot durch die Decke: Deepseek war ein chinesischer Neuankömmling auf dem schnelllebigen Markt, der für eine ChatGPT-ähnliche Leistung für nur einen Bruchteil der Entwicklungskosten versprach.

Nachdem der ursprüngliche Hype abgeebbt war, machte Deepseek primär mit einer Sorte Nachrichten auf sich aufmerksam: immer wiederkehrende Sorgen um den Datenschutz.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp zieht daraus nun Konsequenzen und meldete die KI-App bei Google und Apple in Deutschland als rechtswidrigen Inhalt. Infolgedessen müssen die Store-Betreiber prüfen, ob ein Verstoß gegen die hiesigen Datenschutzgesetze vorliegt und in diesem Fall die App entfernen.

Video starten 40:10 ChatGPT am Ende? Das kann DeepSeek wirklich

Ein möglicher Präzedenzfall in Deutschland

Nach Kapitel V der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur unter strengen Voraussetzungen in ein Drittland ohne EU-Angemessenheitsbeschluss übermittelt werden.

China besitzt jedoch keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; Standardvertragsklauseln allein genügen nicht, um das in der EU garantierte Schutzniveau zu gewährleisten.

Eine Sperre von Deepseek würde einem regionalen Präzedenzfall gleichkommen – üblicherweise ahnden deutsche Datenschutzbehörden Verstöße gegen die DSGVO mit Bußgeldern.

In anderen EU-Ländern hingegen ist es bereits zu solchen Sperren gekommen: In Italien wurde der Zugriff auf ChatGPT im Frühjahr 2023 zeitweise wegen ähnlicher Vorwürfe blockiert.

Kamps Argumentation gegen DeepSeek

Kamp fasst die aktuelle Deepseek-Sachlage in einer Pressemitteilung wie folgt zusammen:

Die Übermittlung von Nutzerdaten durch DeepSeek nach China ist rechtswidrig. DeepSeek hat gegenüber meiner Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer:innen in China auf einem der Europäischen Union gleichwertigen Niveau geschützt sind.

Chinesische Behörden haben weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten im Einflussbereich chinesischer Unternehmen. Zudem stehen den Nutzer:innen von DeepSeek in China keine durchsetzbaren Rechte und wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wie sie in der Europäischen Union garantiert sind.

Die Entscheidung erfolgte zudem in Abstimmung mit den Datenschutzbehörden Baden-Württembergs, Rheinland-Pfalz und Bremens sowie der Bundesnetzagentur. Eine Reaktion seitens Deepseek, Apple oder Google steht zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung noch aus.

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