EU-Kommission erklärt ACTA - Keine iPod-Durchsuchungen geplant

Das internationale Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird seit langem geheim verhandelt.

Das internationale Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird seit langem geheim verhandelt und hat weltweit bei Bürgerrechtlern und Firmen Bedenken ausgelöst, nachdem einige Dokumente ins Internet gelangt waren. Diesen war unter anderem zu entnehmen, dass ACTA die Sicherheitsbehörden an Grenzen und Flughäfen dazu berechtigt, jedes elektronische Gerät nach "Verletzungen" der Urheberrechts durchsuchen und selbst zu entscheiden, ob so ein Verstoß vorliegt. Ohne Vorliegen einer Beschwerde oder Anzeige durch Rechteinhaber und ohne Anwesenheit eines Anwalts für den Beschuldigten könnten die Behörden dann weitere Schritte vornehmen. Diese beinhalten die Beschlagnahme oder Zerstörung "verdächtiger" Geräte.

Die EU-Kommission hat nun ein PDF veröffentlicht, mit dem die Bedenken zerstreut werden sollen. Es gehe nur darum, kriminelle, im großen Stil ausgeführte Aktivitäten zu bekämpfen, aber nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen. Die EU-Zollbehörden würden weder über die rechtlichen Grundlagen noch über die Zeit verfügen, iPods oder Notebooks nach illegal kopierter Musik zu durchsuchen, und es sei auch nicht geplant, dies zu ändern. ACTA würde nicht über das hinausgehen, was in der EU bereits jetzt schon erlaubt sei, würde aber internationale Grundlagen für den Schutz geistigen Eigentums legen und dabei die Rechte von Verbrauchern achten.

Täglich aktuelle Hardware-News? Jetzt Newsletter bestellen!

zu den Kommentaren (9)

Kommentare(9)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.