Die Bundesregierung hatte für 2026 eine neue Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride in Aussicht gestellt. Förderfähig sind Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.
Geplant war, dass Privatpersonen und bestimmte Gewerbetreibende ab dem 1. Mai 2026 online einen Antrag stellen können – rückwirkend für alle seit Jahresbeginn zugelassenen E-Autos. Doch jetzt zeigt sich: Der Starttermin für das Onlineportal war zu ambitioniert angesetzt.
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Ministerium: Start zum 1. Mai war »zu sportlich«
Wie Ecomento berichtet, hat das Bundesumweltministerium (BMUKN) bestätigt, dass das Antragsportal nicht wie geplant am 1. Mai online gehen wird. Stattdessen sei nun ein Start »im Laufe des Monats Mai« vorgesehen, ein konkretes Datum nannte eine Ministeriumssprecherin nicht.
Auf Nachfrage räumte die Sprecherin ein, der ursprünglich kommunizierte Termin sei »zu sportlich« gewesen.
Offiziell verweist das BMUKN dem Bericht zufolge auf noch ausstehende interne Abstimmungen und die anstehende Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Ohne finale Förderrichtlinie könne das Portal ohnehin nicht an den Start gehen.
- Die detaillierten Förderbedingungen waren ursprünglich für Ende Februar angekündigt, wurden aber mehrfach verschoben.
- Noch offen sind unter anderem die genauen technischen Anforderungen für Plug-in-Hybride und teilelektrische Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Range Extender – insbesondere die Mindestreichweite im rein elektrischen Betrieb, die im Januar mit 80 Kilometern diskutiert wurde.
Fest steht bislang nur der Rahmen: Reine Elektroautos sollen eine Basisprämie von 3.000 Euro erhalten, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender-Antrieb 1.500 Euro. Je nach Familien- und Einkommenssituation kann sich dieser Betrag erhöhen; vorgesehen sind maximal 6.000 Euro für Batterie-E-Autos und bis zu 4.500 Euro für Plug-in-Modelle.
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Für alle, die Anfang 2026 bereits ein E-Auto zugelassen haben oder in den kommenden Wochen zuschlagen wollen, ist die wichtigste Nachricht: Die Förderung soll rückwirkend gelten.
Entscheidend ist nämlich das Zulassungsdatum ab dem 1. Januar 2026, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer also jetzt bestellt, geht damit immerhin unabhängig vom tatsächlichen Starttermin nicht leer aus.
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