EU-Präsidentin Von der Leyen: »Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren«

Die EU-Kommission plant neue Altersbeschränkungen für die Sozialen Medien.

Die EU-Kommission will neue Altersgrenzen für Social Media einführen. (Bild: BundesregierungGüngör) Die EU-Kommission will neue Altersgrenzen für Social Media einführen. (Bild: Bundesregierung/Güngör)

Seit Jahren wird in vielen Teilen der Welt über strengere Jugendschutzregeln im Zusammenhang mit sozialen Medien diskutiert. Die EU-Kommission will jetzt den nächsten Schritt gehen.

Der Zugang zu Social Media soll erst ab 13 Jahren möglich sein. Die Verantwortung liegt dabei bei den Plattform-Betreibern.

Social Media erst ab 13 Jahren

Pläne für Altersbeschränkungen von Social-Media-Apps wie TikTok, Instagram oder YouTube gibt es in vielen Ländern. Um aber auch durchsetzbare Forderungen an die Plattformen stellen zu können, braucht es die EU.

Und die möchte am heutigen Donnerstag, dem 17. September 2026, einen neuen Gesetzesentwurf, den »KIDS ACT« vorlegen, wie die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gestern in einer Rede angekündigt hat (via Tagesschau).

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Ein zentraler Teil dieses »KIDS ACT« sollen verpflichtende Altersgrenzen für bestimmte Plattformen sein, wie von der Leyen schon verraten hat:

»Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.«

Ab 13 Jahren soll es demnach Mini-Konten mit beschränkter Nutzbarkeit geben, die von den Eltern eingerichtet werden. Zwischen 15 und 18 Jahren soll ebenfalls nicht der komplette Umfang der Apps genutzt werden können.

Die Plattformen werden dabei selbst dafür Sorge tragen müssen, dass diese Grenzen eingehalten werden. Von der Leyen führt weiter aus:

»Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind [...] Es geht nämlich nicht darum, dass unsere Minderjährigen nicht auf soziale Medien zugreifen. Es geht darum, wann und in welchem Ausmaß wir sozialen Medien den Zugang zu Minderjährigen erlauben.«

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Social-Media-Plattformen müssen demnach selbst nachweisen, dass suchtfördernde Algorithmen, endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos deaktiviert werden können und in Jugendkonten auch fest deaktiviert sind. Auch Beschränkungen der Bildschirmzeit müssen direkt in den Apps verbaut werden.

In diesem Zusammenhang soll auch die ab 2027 in der EU zur Verfügung stehende EUDI-Wallet eine wichtige Rolle spielen. Die deutsche Version der digitalen Brieftasche wurde kürzlich mit Namen und Releasetermin vorgestellt.

In der App können Ausweisdokumente hinterlegt werden und sie soll auch als Altersnachweis genutzt werden können. Dabei müssen wohl auch nicht sämtliche Daten mit den Plattformbetreibern geteilt werden. Ist das Alter einmal in der App bestätigt, kann diese Bestätigung als Nachweis bei der Anmeldung auf Social Media genutzt werden. Genaueres zum Gesetzesentwurf wird es dann in den kommenden Stunden geben.


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