Das Leistungsschutzrecht, das in der Europäischen Union bisher nur in Deutschland und in Spanien getestet wurde, ist in diesen beiden Ländern ganz offensichtlich gescheitert und hat vor allem in Spanien viel Schaden bei Verlagen angerichtet. Google hatte seinen News-Dienst dort deswegen eingestellt, mit den zu erwartenden Folgen einbrechender Besucherzahlen bei den Webseiten spanischer Zeitungen. Der Gesetzgeber hatte dort den Verlagen verboten, Google eine kostenlose Erlaubnis zu geben.
In Deutschland hat die für die Einnahmen des Leistungsschutzrechts gegründete VG Media insgesamt etwas mehr als 700.000 Euro eingenommen, aber gleichzeitig 3,3 Millionen Euro für Gerichtsverfahren ausgegeben - ein Verlustgeschäft für die teilnehmenden Verlage, die diese Kosten tragen mussten. Sogar der Springer-Verlag, der besonders für das Leistungsschutzrecht eingetreten war, hat inzwischen Google eine kostenlose Erlaubnis erteilt. Ohne Google News waren die Besucherzahlen großer Webseiten um 80 Prozent eingebrochen.
Trotzdem sieht der neue Entwurf für das Urheberrecht in Europa nun vor, dass in der ganzen EU demnächst ein 20 Jahre lang geltendes Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll, das über die in Deutschland eingeführten Regelungen sogar hinausgeht. Suchmaschinen und Webseiten wie beispielsweise Facebook dürften dann nicht einmal kürzeste Ausschnitte von Artikeln anzeigen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Sogar das Indizieren von Webseiten könnte als kostenpflichtiges Kopieren ausgelegt werden.
Für den Branchenverband Bitkom besteht die Gefahr, dass Suchmaschinen einfach keine entsprechenden Links mehr setzen und das Web damit Schaden nimmt. Der Verband ECO der Internetwirtschaft nannte den Vorschlag »unbegreiflich« und einen »Irrweg«. Die Initiative European Digital Rights (EDRi) wirft der EU-Kommission vor, alle Fakten zu ignorieren und einen Vorschlag gemacht zu haben, der der Meinungsfreiheit und Kreativität schade.
Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) erklärte, die Kommission habe nur die Wünsche von Konzernlobbyisten der Verlage berücksichtigt. »Es kann nicht sein, dass bei jedem Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes die Gefahr besteht, abgemahnt zu werden. Diese massive Rechtsunsicherheit muss dringend abgeschafft werden«. Der Text ist zudem so unklar verfasst, dass vermutlich auch Privatnutzer davon betroffen sind.
So sieht das auch der Deutsche Journalistenverband: »Das Oettinger-Papier liest sich so, als hätten die Lobbyisten der Verlage dabei die Regie geführt". Julia Reda von der Piratenpartei Deutschland sieht einen Angriff auf den Hyperlink und hatte schon bei Bekanntwerden eines Entwurfs entsprechend gewarnt. Auch im Ausland sieht man den Vorschlag ähnlich negativ. In Österreich bezeichnete der Dachverband der österreichischen Internetanbieter (ISPA) das geplante Gesetz beispielsweise als »Anlauf zum Rückschritt«.
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