Eine 18 Jahre alte Britin wurde laut BBC zu drei Monaten in einer Jugendstrafanstalt verurteilt, da sie eine andere Frau auf dem sozialen Netzwerk Facebook und auch im realen Leben belästigt und bedroht hatte. Zusätzlich zur Haftstrafe darf die Verurteile das Opfer fünf Jahre lang nicht kontaktieren oder auf irgendeiner Webseite Kommentare über sie verfassen.
Es handelt sich um die erste Verurteilung dieser Art in Großbritannien im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken. Das Urteil wird allgemein begrüßt, da Probleme mit dem sogenannten »Bullying« ständig zunehmen.
Facebook - Haftstrafe für Nutzerin wegen Belästigung
Bedrohen und Beleidigen ist nicht nur im realen Leben, sondern auch online strafbar. In Größbritannien wird daher ein Urteil begrüßt, in dem eine 18 Jahre alte Frau deswegen drei Monate Haft erhielt.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.