Update um 17:00 Uhr: Wir haben den Artikel um die Informationen ergänzt, die wir per angefragter Stellungnahme von Meta erhalten haben.
Für Facebook und Instagram treten in weniger als drei Wochen neue Datenschutzrichtlinien in Kraft.
Darum ist das wichtig: Die Neuerungen bestimmen unter anderem, wie eure Beiträge für das Training von generativer KI verwendet werden können.
Meta nutzt hierbei das »Opt-out-Verfahren«; wenn ihr also nicht wollt, dass eure Postings genutzt werden, müsst ihr selbst aktiv werden und Widerspruch einlegen.
Im Detail: Ab dem 26. Juni 2024 ändert Meta als Mutterkonzern von Facebook und Instagram die hauseigenen Datenschutzrichtlinien.
- Ab diesem Datum sollen Fotos und Beiträge von Nutzern zum KI-Training genutzt werden, um entsprechende Dienste zu verbessern.
- Private Beiträge sollen davon nicht betroffen sein; Meta verspricht auf der zugehörigen Hilfeseite wie auch in einem Statement uns gegenüber, dass nur öffentlich einsehbare Posts aufgenommen werden sollen.
Begründet wird die neue Regelung seitens Meta mit einem »berechtigten Interesse«. Wie das Unternehmen mitteilt, sei man dabei nicht das erste Unternehmen, sondern folge dem Beispiel von Google und OpenAI, wobei man sich auf die gleichen rechtlichen Grundlagen beruft.
Das Unternehmen nimmt also an, dass sowohl Facebook und Instagram als auch die Nutzer der Plattformen vom KI-Training profitieren werden.
Kurze Frist für den Einspruch: Sobald die neue Facebook- und Instagram-Richtlinie in weniger als drei Wochen in Kraft tritt, wird der nachträgliche Widerspruch sich wohl schwierig gestalten.
- Effektiv bedeutet das: Wenn ihr bis einschließlich 25. Juni 2024 nicht reagiert und eine der beiden Plattformen weiter nutzt, stimmt ihr der neuen Richtlinie zu.
- Entsprechend habt ihr nur noch bis zu diesem Stichtag Zeit, wenn ihr eine KI-Nutzung von vornherein ausschließen wollt.
- Meta schreibt uns gegenüber, dass Nutzer aus Europa auch im Nachhinein jederzeit widersprechen können.
Wir haben die unten aufgeführte Anleitung mit drei verschiedenen Personen ausgeführt - stets mit Erfolg.
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels haben wir in der unten stehenden Anleitung auf die US-Seite verwiesen, auf der Widersprüche offenbar in Teilen abgelehnt werden. Mittlerweile findet ihr bei uns die EU-konforme Version des Links. Euer Widerspruch sollte dort ohne Probleme angenommen werden.
So funktioniert der Widerspruch: Wir lehnen uns jetzt aus dem Fenster und behaupten, dass ihr vorrangig wissen wollt, wie ihr der Datennutzung widersprecht.
Dabei geht ihr wie folgt vor:
- Öffnet das Formular auf der Facebook-Hilfeseite respektive der Instagram-Hilfeseite. Achtung: Ihr müsst zwingend beide Formulare abgeben, um auf beiden Plattformen zu widersprechen.
- Wählt im Formular den dritten Punkt an: »Ich möchte bezüglich der Verarbeitung [...] Widerspruch einlegen oder diese einschränken.«
- Gebt euer Wohnsitzland, euren Vor- und Nachnamen sowie die zu eurem Facebook-/Instagram-Konto gehörende E-Mail-Adresse ein.
- Gebt eine Begründung ein, wieso ihr der Nutzung widerspricht. Wir haben daraufhin eine voraussichtlich automatisch generierte Antwort bekommen, dass der Einspruch anerkannt wird. Von der Verbraucherzentrale empfohlene Begründungen sind etwa:
Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
Ich habe Angst davor, dass meine einmal für die KI genutzten Daten nicht mehr ordnungsgemäß gelöscht werden können, weil sie in das KI-Modell untrennbar eingegangen sind.
Ich habe schon einmal negative Erfahrungen mit dem Missbrauch meiner Daten gemacht und möchte daher meine Daten grundsätzlich nicht für KI-Anwendungen zur Verfügung stellen.




Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.