Google-Urteil: Recht auf Vergessen gilt nur für die EU

Google muss Links im Fall der Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorerst nur in der EU entfernen. Das hat der EuGH in einem Urteil beschlossen.

Google muss Links, die vom Recht auf Vergessen betroffen sind, vorerst nur in der EU löschen. Google muss Links, die vom Recht auf Vergessen betroffen sind, vorerst nur in der EU löschen.

Das sogenannte Recht auf Vergessen dient dazu, die Persönlichkeitsrechte von Personen im Internet zu schützen. Dadurch können Betroffene bei Google die Löschung von Links beantragen, die persönliche Informationen beinhalten, an denen kein öffentliches Interesse besteht.

Allerdings keimten immer wieder neue Diskussionen um die Reichweite dieses Rechts auf: Einige Befürworter des Rechts auf Vergessen wünschen sich rigorose weltweit gültige Regeln für die Löschung von Links, die sich nicht umgehen lassen - etwa mithilfe von VPN-Clients.

Kritiker hingegen fürchten, dass sich autoritäre Staaten gegenseitig bei Löschanfragen überbieten und letztlich die Freiheit im Internet einschränken könnten.

EuGH präzisiert Recht auf Vergessen

Jetzt hat der Europäische Gerichtshof allerdings im Rahmen eines weiteren Urteils die Relevanz und die Ausprägung des Rechts auf Vergessen näher präzisiert. Wie ComputerBase berichtet, hatte die französische Datenschutzbehörde CNIL gegen Google geklagt, um zu erreichen, dass das Unternehmen die Löschung von Links nicht nur auf die EU beschränkt, sondern weltweit ausführt.

Doch der EuGH sah die Sache anders. In dem Urteil (Az. C-507/17) stellten die Richter fest, dass Google entsprechende Links laut EU-Recht nur innerhalb des EU-Territoriums löschen müsse - außerhalb der EU gelten die Gesetze der jeweiligen Staaten.

Allerdings schränkt das Gericht ein, dass es laut EU-Recht zwar keine globale Löschpflicht gebe, diese aber durchaus von den EU-Staaten selbst geschaffen werden könne.

Lokales Löschen wenig wirksam?

Bislang sperrt Google die Inhalte, die vom Recht auf Vergessen betroffen sind, auf den jeweiligen Landes-Webseiten wie Google.de - ergänzend dazu setzt Google spezifisches Geoblocking via IP-Erkennung ein (die sich mittels vpn-Verbindung einfach umgehen lässt).

Bevor Google einem Antrag auf Löschung statt gibt, prüft der Konzern die Anfrage laut eigenen Angaben sorgfältig. Seit 2014 habe Google rund 850.000 Anträge bearbeitet - davon führten 45 Prozent zur beantragten Löschung.

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