Wie der Bayrische Rundfunk meldet, will die Bundesagentur für Arbeit (BA) Hartz IV-Empfänger demnächst auch hinsichtlich ihrer Aktivitäten auf Ebay oder Amazon kontrollieren. Anscheinend ist die Behörde der Ansicht, dass Verkäufe von Privateigentum auf diesen Plattformen als Zusatzverdienst gewertet werden muss und daher die gezahlte Leistung gekürzt werden könnte.
Dazu soll ein Datenabgleich mit anderen Stellen, die beispielsweise zum Auffinden von Steuerbetrug ähnlich vorgehen, vorgenommen werden. Die BA will außerdem auch Zugriff auf die Daten von Versicherungsunternehmen und Grundbuchämtern. Zusätzlich sollen diese Informationen nicht etwa nur für den Bezieher selbst, sondern alle Mitglieder des Haushaltes abgerufen werden können.
Die Linke und die Piratenpartei bezeichneten die Ideen der BA als Bespitzelung von Erwerbslosen und grundgesetzwidrig. Ein Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland war der BA vor, sich zu »einer NSA 2.0« zu entwickeln. Die Missbrauchsquote bei Hartz IV lag 2012 bei rund 3,2 Prozent, dagegen ist fast jeder dritte Widerspruch und jede zweite Klage gegen Bescheide der BA erfolgreich.
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