Apple hatte in den letzten Wochen immer betont, dass das iPhone X die für die Gesichtserkennung anfallenden Daten nur auf dem Smartphone speichert und nicht weitergeben soll. Damit hatte Apple bei vielen Nutzern und Datenschützern für Beruhigung gesorgt.
Doch wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, hat sich Apple hier ein kleines Hintertürchen offengelassen, denn Apple möchte »bestimmte Gesichtsdaten« doch weitergeben dürfen - und zwar an Software-Entwickler, sofern der Nutzer dem zustimmt.
Weitergegebene Daten reichen nicht zum Entsperren aus
Diese Daten enthalten einen visuellen Gesamteindruck des Gesichts und mehr als 50 Gesichtsausdrücke. Auf diese Weise soll es den Entwicklern möglich sein, die Sensoren des Smartphones für ihre Apps zu nutzen, beispielsweise um dem Helden eines Spiels das Gesicht des Nutzers zu verleihen.
Die weitergegebenen Daten sollen auch nicht ausreichen, um das Smartphone zu entsperren, da die Gesichtserkennung auf mehr Informationen für die mathematischen Berechnungen angewiesen ist.
Datenschützer befürchten gezieltes Marketing
Doch Datenschützer befürchten nun, dass die Daten, sofern sie einmal bei Entwicklern außerhalb von Apple angekommen sind, dann auch ihren Weg zu Werbefirmen finden werden. Apple hat zwar in die Vereinbarungen mit den Entwicklern ein Verbot der Weitergabe zu Marketingzwecken integriert, doch die Datenschützer bezweifeln, dass Apple die Möglichkeit hat, das tatsächlich zu überprüfen. Immerhin gibt es zwei Millionen Apps im Apple Store.
Mit den Daten wären eventuell sehr gezielte Werbemaßnahmen möglich, die vielleicht sogar die Technik des iPhone X nutzen können, um Reaktionen wie ein Lächeln zu erkennen. Für Werbefirmen wäre das vermutlich sehr interessant. Für manche Nutzer und Datenschützer eher ein Albtraum.
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