Der Autor der Känguru-Chroniken zieht vor Gericht: Er und sein Verlag legen sich mit einem Tech-Giganten an

Es geht dabei um urheberrechtlich geschütztes Material.

OpenAI wird vom Carlsen Verlag verklagt. (Bild: Sasun Bughdaryan via Unsplash und OpenAI) OpenAI wird vom Carlsen Verlag verklagt. (Bild: Sasun Bughdaryan via Unsplash und OpenAI)

Der Bestsellerautor Marc-Uwe Kling, die Illustratorin Astrid Henn und der Hamburger Carlsen Verlag haben vor dem Landgericht München eine Klage gegen OpenAI eingereicht.

Der Vorwurf lautet, dass die KI-Firma urheberrechtlich geschützte Werke zum Training von Modellen genutzt haben soll. Anders sei nicht zu erklären, warum diese nahezu 1:1 bei ChatGPT generiert werden können.

OpenAI einmal mehr vor Gericht

In diesem speziellen Fall geht es um die Kinderbücher rund um das »NEINhorn«. Die Texte des Buchs stammen von Kling, Astrid Henn hat die Illustrationen dazu entworfen und die Bücher erscheinen beim Carlsen Verlag.

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Gegenüber dem NDR hat Christian Schumacher-Gebler, der CEO der Bonnier-Gruppe, zu der auch der Carlsen Verlag gehört, den Fall folgendermaßen dargestellt:

»Den Ausschlag hat gegeben, dass wir Prüfungen vorgenommen haben im Falle vom "NEINhorn" und letztendlich einfache Prompts in ChatGTP erstellt haben: "Kannst du mir ein Kinderbuch vom 'NEINhorn' erzählen? Es waren sehr einfache Abfragen, und wir bekamen gute Ergebnisse, die den Originalwerken von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn zum Verwechseln ähnlich sind.«

ChatGPT hätte auf Nachfrage auch Vorlagen erstellt, in denen Kling, Henn und der Carlsen Verlag etwa im Impressum genannt würden, obwohl sie mit den KI-Kopien ja überhaupt nichts am Hut hätten. Selbst eine ISBN hätte der Chatbot erstellt.

Der Autor und die Illustratorin haben sich ebenfalls dazu geäußert. So schreibt Kling etwa:

»Jedem, der sich illegal im Netz auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Dazu fällt dem NEINhorn ein Wort ein: ‚Nein!‘«

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Astrid Henn erklärt:

»Die unerlaubte Verwendung meiner Illustrationen, oft Ergebnis monatelanger Arbeit, für das Training einer KI, mit dem Ziel, dass die Kl meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht, ist für mich Diebstahl. Dieser Vorgang unterscheidet sich in meinen Augen nicht von zum Beispiel dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht werden.«

Durch die Klage soll erst einmal geprüft werden, ob die Vorwürfe korrekt sind. Im nächsten Schritt könnte dann ermittelt werden, ob dadurch ein Schaden entstanden ist und entsprechend Schadensersatz geleistet werden muss. OpenAI verdient mit seinen Modellen immerhin auch Geld.


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Es ist bei Weitem nicht die erste Klage dieser Art gegen eine der großen KI-Firmen. Es gilt gewissermaßen als offenes Geheimnis, dass viele Modelle ohne Erlaubnis mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert worden sind. Anders lässt sich einfach nicht erklären, warum diese Modelle bestimmte Stile so genau reproduzieren können. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wird sich aber erst noch zeigen müssen.


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