Microsoft widersetzt sich Gerichtsbeschluss - Keine europäischen Daten an US-Behörden (Update)

Microsoft gibt trotz gegenteiligen Gerichtsbeschluss keine europäischen Daten an die US-Ermittlungsbehörden heraus.

Microsoft widersetzt sich einem Gerichtsbeschluss zur Weitergabe von Daten aus Europa. Microsoft widersetzt sich einem Gerichtsbeschluss zur Weitergabe von Daten aus Europa.

Update: Microsoft hat mit seiner Weigerung, trotz einer gerichtlichen Anordnung die Daten eines europäischen Kunden aus den Datencenter in Irland nicht an US-Behörden herauszugeben, einen kleinen Erfolg erzielt. Wie Naked Security meldet, haben sich die US-Regierung und Microsoft darauf geeignet, dass die Weigerung von Microsoft zwar einer Missachtung des Gerichts gleichkommt, die Behörden aber zumindest vorläufig auf die dafür sonst üblichen Geldbußen oder Strafen verzichten.

Damit hat Microsoft nun die Möglichkeit, gegen die Aufforderung des Gerichtes in Berufung zu gehen. Microsoft argumentiert, dass die US-Behörden bei der Anforderung von Daten die US-Verfassung beachten muss, die vorschreibt, dass für solche Vorgänge ein Durchsuchungsbefehl vorliegen muss. Zwar existiert ein solcher Durchsuchungsbefehl, doch laut der üblichen Rechtsprechung gelten diese nur innerhalb der USA.

Die Regierung hingegen ist der Ansicht, dass alle Daten, die auf Rechnern einer US-Firma gespeichert sind, zu deren Geschäftsdokumenten gehören. Solche Dokumente sind weit weniger geschützt als private Daten und der Zugriff kann laut den Behörden auch weltweit erfolgen. Laut Microsoft sind gespeicherte E-Mails aber eher mit privaten Briefen zu vergleichen.

Originalmeldung: In den USA tobt schon seit einiger Zeit eine Diskussion zwischen US-Konzernen, die auch Daten in anderen Ländern als den USA speichern, Bürgerrechtlern und den US-Ermittlungsbehörden. Microsoft hatte sich in einem Fall geweigert, entsprechende Daten aus seinem irischen Datenzentrum herauszugeben, wurde aber vor Gericht Ende Juli 2014 dazu verurteilt, dies zu tun. Es sei nicht wichtig, wo die Daten gespeichert seien, sondern nur, wer darüber die Kontrolle besitze.

Da Microsoft aber angekündigt hatte, in Berufung zu gehen, wurde die Umsetzung des Urteils von der zuständigen Bundesrichterin Loretta Preska ausgesetzt. Doch auf Druck der Behörden entschloss sich die Richterin dazu, diesen Aussetzung aufzuheben. Der Fall, bei dem es gar nicht direkt um Microsoft, sondern um Ermittlungen gegen einen Microsoft-Kunden geht, sei noch nicht abgeschlossen und damit könne noch gar keine Berufung eingelegt werden. Microsoft hat sich gegenüber Reuters dazu geäußert und erklärt, dann man die E.Mails und andere Daten wie Adressbücher oder Freundeslisten auf den Servern in Irland trotzdem nicht übergeben werde.

»Jeder stimmt zu, dass dieser Fall vor dem Berufungsgericht verhandelt werden kann und wird. Es geht also nur darum, die dafür richtige Vorgehensweise zu finden“, so ein Microsoft-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur. Microsoft und die Ermittlungsbehörden sollen sich nun bis zum 5. September 2014 zur weiteren Vorgehensweise äußert. Für Microsoft und viele andere Unternehmen in der Cloud-Branche wie beispielsweise Apple ist der Fall besonders wichtig, da das wichtige Geschäft mit ausländischen Kunden bei einer erzwungenen Weitergabe von Daten mit großer Wahrscheinlichkeit stark leiden wird. Aber auch Datenschützer und Bürgerrechtler unterstützen den Konzern.

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