Das »Loppsi 2«( (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure) genannte Gesetzespaket ist - wie in solchen Fällen üblich - als Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie und Kriminalität im Internet deklariert und wurde von der französischen Nationalversammlung angenommen. Dabei bezweifelten viele Abgeordnete dessen Wirksamkeit, stimmten aber aufgrund des genannten Zieles dennoch für das umstrittene Gesetz.
Es sieht vor, dass das Innenministerium eine geheime Schwarze Liste erstellt, die Webseiten enthält, die von den französischen Providern ohne richterlichen Beschluss gesperrt werden müssen. Damit entspricht das Gesetz in etwa den Netzsperren des Zugangserschwerungs-Gesetzes, das in Deutschland seit Februar 2010 rechtskräftig ist. Das Bundeskriminalamt (BKA), das die Sperrlisten erstellen sollte, wurde jedoch durch die Bundesregierung angewiesen, dies nicht zu tun.
In Frankreich muss das Gesetz allerdings noch weitere Hürden wie den Senat nehmen, bis es wirklich rechtskräftig ist. Ob Loppsi 2 der französischen Verfassung entspricht, dürfte dann vermutlich umgehend durch Gegner geprüft werden. Es sieht keine Möglichkeit vor, die Rechtmäßigkeit der Sperren überprüfen zu lassen oder sich gegen die Sperrung auf dem Rechtsweg zu wehren.
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