Rund um den Release der Nintendo Switch 2 herrschte große Sorge vor Scalpern, die die Konsole zu überteuerten Preisen weiterverkaufen wollen.
Ganz so dramatisch ist die Lage in den Wochen danach nicht ausgefallen, aber angesichts einer neuerlich angekündigten Preisankündigung und der anhaltenden Speicherkrise wittern manche der Scalper eine potenziell neue Chance.
Um dem bereits existierenden Trend vorzubeugen, hat Nintendo nun im japanischen Heimatmarkt eine neue Hürde eingerichtet: Wer in Japan eine Nintendo Switch 2 über den offiziellen Online-Store ergattern will, muss künftig erst einmal nachweisen, dass er das Gerät auch nutzt.
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Konkret gilt: Wer die mehrsprachige Variante der Switch 2 über den japanischen Store kaufen möchte, braucht auf seinem Nintendo-Account mindestens 50 Stunden Spielzeit auf der ersten Switch. Stichtag hierfür ist der 31. Mai 2026 um 23:59 Uhr.
Hinzu kommt eine zweite Schranke: Pro Nintendo-Account lässt sich nur ein Gerät bestellen.
50 Stunden Pflicht (mit Einschränkungen)
Nicht jede Stunde wird dabei angerechnet. Die 50 Stunden müssen in Spielen zusammenkommen, die ihr gekauft oder heruntergeladen habt – Demos und Free2Play-Titel zählen laut Nintendo nicht mit. Wer die alte Switch also vor allem für kostenlose Spiele genutzt hat, dürfte die Hürde reißen.
In seinem offiziellen Statement auf X begründet Nintendo den Schritt damit, dass man beim Verkauf der mehrsprachigen Switch 2 im Nintendo Store mehrere Bestellungen entdeckt habe, die nach Scalping aussahen. Angesichts dessen wurde der Verkauf vorübergehend ausgesetzt.
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Warum gerade Japan?
Der neuerliche Hebel der Scalper ist der Wechselkurs. Weil der Yen schwach steht, fällt der Import aus Japan deutlich günstiger aus als der Kauf in anderen Regionen. Genau diese Preisdifferenz machen Wiederverkäufer zu Geld (via Notebookcheck). Verdächtige Accounts beobachtet Nintendo nach eigenen Angaben aktiv und hat bereits Bestellungen storniert, die auf Scalping hindeuten.
Apropos Ausnahme: Die rein japanische Version der Switch 2, die nur japanische Schrift anzeigt, fällt nicht unter die neue Regel – für den Weiterverkauf ins Ausland ist sie in den allermeisten Fällen schlicht uninteressant.
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