OpenAI wollte mit einem legendären Apple-Designer noch dieses Jahr KI-Hardware rausbringen. Ein Markenrechtsstreit enthüllt, dass aus diesem Plan nichts wird

Ein Gerichtsstreit stoppt OpenAIs geplante »io«-Marke für KI-Hardware. Die zusammen mit dem legendären Apple-Designer Jonathan Ive geplanten Geräte verzögern sich entsprechend.

OpenAI verzichtet wegen eines Markenrechtsstreits auf die »io«-Marke, die im Verbund mit einem legendären Apple-Designer für neue KI-Hardware stehen soll. OpenAI verzichtet wegen eines Markenrechtsstreits auf die »io«-Marke, die im Verbund mit einem legendären Apple-Designer für neue KI-Hardware stehen soll.

Vor rund anderthalb Jahren machte OpenAI mit der Nachricht auf sich aufmerksam, die Firma »io Products« übernehmen zu wollen. Dieses Unternehmen wurde zusammen mit dem legendären Apple-Designer Sir Jonathan Ive gegründet, der in seinen 27 Jahren bei Apple für die Gestaltung des iPhones, iPads oder iPods verantwortlich war.

Entsprechend wollte der Konzern auch seine angekündigten KI-Hardwareprodukte unter dem Markennamen »io« auf den Markt bringen – aus diesem Vorhaben wird aufgrund eines Gerichtsstreits nichts. Nicht nur das: Der Einstieg des ChatGPT-Entwicklers in den Hardwaremarkt verschiebt sich weiter nach hinten, wie dieser im Zuge des Prozesses einräumt.

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Der Name klingt zu ähnlich

Wie das Portal Wired berichtet, gehen die Informationen auf einen Markenrechtsstreit mit dem (pikanterweise von Google unterstützten) Audio-Start-up »iyO« zurück.

Laut dem vorliegenden Gerichtsdokument zum Urteil hat OpenAI demnach zugesagt, weder »io« noch ähnlich geschriebene Varianten wie »YO« in Produktnamen, Marketing oder Vertrieb für seine KI-Geräte zu verwenden.

Deutlich spannender als der tatsächliche Name ist indes das Release-Zeitfenster, das sich erneut verschiebt, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht.

Um ein tragbares Gerät soll es sich dabei laut Wired allerdings nicht handeln; vielmehr sei ein »auf dem Schreibtisch stehender Companion für PC und Smartphone« angedacht. Laut den Gerichtsunterlagen existieren hierfür allerdings noch nicht einmal Verpackungs- oder Marketingmaterialien.

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