Der zweitgrößte TV-Hersteller der Welt muss eine Niederlage vor Gericht eingestehen: Seine Fernseher sind nicht das, wofür sie sich ausgeben

TCL darf bestimmte Fernseher in Deutschland nach einem Gerichtsurteil nicht mehr als QLED bezeichnen.

TCL darf Fernseher aus sechs verschiedenen Serien nicht mehr mit dem Begriff QLED vermarkten. (Bildquelle: Samsung, TCL) TCL darf Fernseher aus sechs verschiedenen Serien nicht mehr mit dem Begriff QLED vermarkten. (Bildquelle: Samsung, TCL)

Es soll ein handfester Etikettenschwindel sein, der nun vor dem Landgericht München aufgeflogen ist: Wer beim Fernsehkauf auf die Technologie QLED geachtet hat, bekam bei einem der größten Hersteller von TVs offenbar Fernseher, die gar nicht auf die Quantum-Dots-Technologie gesetzt haben.

Auf Betreiben von Samsung, einem der größten Hersteller von QLED-Fernsehern, hat die Justiz dem Vorgehen jedoch in Deutschland einen Riegel vorgeschoben, berichtet die von Samsung beauftragte Kanzlei Pinsent Masons.

Das Gericht untersagt TCL demnach, bestimmte Geräte weiterhin mit dem QLED-Label zu bewerben, da der Hersteller nicht nachgewiesen hat, dass die High-End-Technik tatsächlich bei den Fernsehern zum Einsatz kommt.

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Gericht untersagt TCL irreführende QLED-Bewerbung

Zum Hintergrund: Im Kern sind QLED-Geräte klassische LCD-Fernseher, die durch eine zusätzliche Schicht aus Nanopartikeln – den sogenannten Quantum Dots – aufgewertet werden.

Diese Technik sorgt für besonders brillante Farben und eine herausragende Helligkeit. Zudem punkten sie mit einem Preisvorteil, da ihre Herstellung gerade bei großen Bildschirmen günstiger ist als bei der OLED-Konkurrenz.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass TCL bei bestimmten Modellen genau diese Technologie schlichtweg weggelassen hat. Ein klares Urteil gegen irreführende Werbung: Wer als Kunde einen QLED-Fernseher kauft, darf zu Recht erwarten, dass die beworbene Technik auch tatsächlich an Bord ist.

Für TCL hat das Gerichtsurteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, gleich zwei Folgen:

  • Geräte aus sechs verschiedenen Serien des Herstellers dürfen nicht mehr als QLED bezeichnet werden.
  • TCL muss zudem die falschen Aussagen berichtigen.

Betroffen sind die Serien C655, C508, QM8B, QLED870 und C69B des Herstellers. Diese dürfen in Deutschland nicht mehr mit dem Begriff QLED beworben werden.



TCL kann gegen das Urteil Berufung einlegen, was eine endgültige Klärung hinauszögern würde. Laut der Kanzlei sind ähnliche Klagen gegen den Hersteller auch in den USA und in Korea anhängig.

Nun ist eure Meinung gefragt: Habt ihr euren Fernseher anhand der verwendeten Technik – QLED, OLED oder LED – ausgesucht, oder haben andere Merkmale eher den Ausschlag gegeben? Schreibt uns dazu gerne einen Kommentar.

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