Der Internet-Provider verspricht »bis zu 50 Mbit/s«, beim Kunden steht tatsächlich aber relativ oft erheblich weniger Bandbreite zur Verfügung - laut den Daten der Bundesnetzagentur surften im Jahr 2016/2017 insgesamt 28 Prozent der Nutzer mit weniger als 50 Prozent der vertraglich avisierten Maximalgeschwindigkeit. Außer einem eventuellen Sonderkündigungsrecht gibt es bislang keinerlei Ansprüche gegen den Provider in einem solchen Fall.
Der Bundesrat hat laut ComputerBase deshalb mehr Transparenz für Verbraucher gefordert. In einer offiziellen Pressemitteilung teilt das Plenum mit, man bitte »die Bundesregierung um Prüfung, ob Netzbetreiber ihre Kunden ausreichend über die tatsächliche Breitbandgeschwindigkeit im Einzugsgebiet aufklären«.
Daneben sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten, Preisnachlässe beziehungsweise Schadensersatz einzufordern, »wenn die Datenübertragungsrate deutlich von der vertraglichen Vorgabe abweicht« beziehungsweise sofern es zu »erheblichen und regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen« komme. Die Grundlage für entsprechende Maßnahmen sollen laut Bundesrat unter anderem die Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur darstellen.
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Bislang besitzen weder Verbraucher noch Bund eine Handhabe gegen Provider, bei denen es regelmäßig zu derartigen Abweichungen kommt. Aus diesem Grund fordert der Bundesrat schließlich auch »weitere Eingriffsmöglichkeiten« für die Bundesnetzagentur, »die die Verhängung von Bußgeldern umfassen«.
Ob es in Zukunft entsprechende Maßnahmen geben wird, hängt allerdings von der Entscheidung der Bundesregierung ab. Der Bundesrat bittet diese lediglich um die Prüfung seiner Anliegen. Wer selbst einen Test der eigenen Internetgeschwindigkeit durchführen möchte, kann das bei Breitbandmessung.de (Webseite der Bundesnetzagentur) tun.
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