Der US-amerikanische Anbieter Comcast rüstet derzeit Millionen von Routern mit der Funktion »Xfinity Wi-Fi Shield« aus. Ein Teil davon ist Wi-Fi Motion.
Hinter diesem Namen verbirgt sich eine kostenlose Funktion, die Bewegungen im Raum anhand von Störungen der WLAN-Signale zwischen Routern und vernetzten Geräten erkennt, wie etwa Smart Speakern oder Thermostaten.
Der Clou: All das funktioniert ganz ohne Kameras oder physische Bewegungssensoren.
Der Anwendungsfall von Wi-Fi Motion
Comcast selbst spricht von Bewegungserkennung, bei der die entsprechenden Geräte anschließend Alarm schlagen. Zwischen den Zeilen liest sich das also wie eine Erkennung von Einbrechern.
Bei unerwarteter Bewegung erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Benachrichtigung auf ihr Smartphone. In den Einstellungen kann die Empfindlichkeit der Erkennung angepasst werden, um Fehlalarme durch Haustiere zu vermeiden.
Neben einer Heim- und Abwesenheitsüberwachung gibt es zudem einen »Dark-Watch«-Modus, der sich nachts automatisch aktiviert und nur bei ausgewählten Geräten Alarm schlägt.
Für die Einrichtung wird der Router zentral platziert und bei Bedarf durch WLAN-Repeater ergänzt. Die maximal drei Geräte sollten so positioniert werden, dass die Funkpfade die gewünschten Laufwege im Raum kreuzen.
Datenschutzbedenken
Der Hersteller betont, dass keine Personenidentifikation oder exakte Ortung erfolgt, sondern lediglich die Bewegung im Signalbereich erfasst wird.
Trotzdem behält sich der Hersteller das Recht vor, die dadurch generierten Daten an Dritte zu übermitteln.
»Vorbehaltlich geltenden Rechts kann Comcast die von Ihrem WiFi Motion generierten Informationen ohne weitere Benachrichtigung an Dritte weitergeben, beispielsweise im Zusammenhang mit Ermittlungen oder Verfahren von Strafverfolgungsbehörden, Streitigkeiten, an denen Comcast beteiligt ist, oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder Vorladung.«
Standardmäßig ist diese Funktion in den Einstellungen deaktiviert. Wer also besonders viel Wert auf Privatsphäre legt, sollte die Einrichtung überdenken.
Kommt diese Funktion auch nach Deutschland?
Datenschutzrechtlich bewegt sich die Technologie im Bereich der IoT-Sensordaten und Smart-Building-Systeme. Innerhalb der EU müssten Hersteller ein solches Feature daher streng DSGVO-konform gestalten (via wespeakiot.com).
Auch wenn die gemessenen WLAN-Signaländerungen auf den ersten Blick anonym erscheinen, gelten sie gemäß DSGVO als personenbezogene Daten, sobald sich daraus Bewegungsmuster oder Verhaltensprofile konkreter Personen ableiten lassen.
Das betrifft nicht nur Bewohner, sondern auch Handwerker, Reinigungskräfte oder Pflegepersonal, die den Haushalt (regelmäßig) betreten.
Die Deutsche Telekom hat die Technologie bereits 2025 vorgestellt und ihre Absicht erklärt, diese Funktion in künftigen Routern zu integrieren. Bislang ist dies aber nicht der Fall.
Wir haben Fritz!, TP-Link und Asus zu diesem Anlass um eine Einschätzung gebeten, ob eine solche Funktion für den deutschen Markt geplant ist und wie sie die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen bewerten.
Der Artikel wird aktualisiert, sobald wir nähere Informationen von den Herstellern erhalten haben.




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