Gebühr fürs selbst Ausdrucken? - Trotz BGH-Urteil will Eventim daran festhalten

Obwohl der BGH die print@home-Gebühr für Tickets von eventim für unzulässig erklärt hat, will die Firma zunächst an dem Geschäftsmodell festhalten.

Käufer von Konzerttickets wurden bei Eventim mit einer Zusatzgebühr fürs selbst Ausdrucken der Tickets konfrontiert. Käufer von Konzerttickets wurden bei Eventim mit einer Zusatzgebühr fürs selbst Ausdrucken der Tickets konfrontiert.

Wer bei Eventim ein Ticket kauft, beispielsweise für ein Konzert, musste sich dieses bislang per Post zuschicken lassen oder für das Ausdrucken zuhause eine zusätzliche Gebühr (2,50 Euro) entrichten. Doch genau diese Gebühr hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt für unzulässig erklärt, wie ComputerBase berichtet.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen eventim geklagt, weil man die von dem Dienstleister für die sogenannte »print@home«-Funktion veranschlagte Gebühr von 2,50 Euro als unrechtmäßig empfand - schließlich fielen für Eventim weder Material- noch Portokosten an, die durch die Gebühr gedeckt werden müssten.

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Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Bremen und des Oberlandesgerichts Bremen (AZ 5 U 16/16) bestätigt. Außerdem befand der BGH den bei Eventim angebotenen Premiumversand zum Preis von 14,90 Euro plus 5 Euro pro zusätzlichem Ticket als ebenfalls unzulässig. Die Urteilsbegründung hat der BGH allerdings noch nicht bekannt gegeben.

Ganz widerstandslos will Eventim die Erhebung von Zusatzgebühren allerdings offenbar nicht einstellen: Nachdem der Konzern gegenüber Golem zunächst erklärt hatte, das man das Urteil nach Bekanntgabe der Urteilsbegründung umsetzen werde, folgte kurze Zeit später eine Einschränkung.

Demzufolge habe das Gericht die Erhebung von Gebühren nicht grundsätzlich untersagt, weshalb man die Gebühr vermutlich nur entsprechend anpassen, aber nicht vollständig abschaffen werde - das hatte die Verbraucherzentrale NRW allerdings ursprünglich gefordert.

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