Urheberrechtsreform und Upload-Filter - EU-Kommission versteht die Aufregung nicht

Nach der Verabschiedung der Urheberrechtsreform versucht die EU-Kommission zu beschwichtigen und behauptet, für Youtuber werde sich nichts ändern.

Während Youtube-CEO Susan Wojcicki scharfe Kritik an der EU-Urheberrechtsreform übt, versucht die Kommission zu beschwichtigen. Während Youtube-CEO Susan Wojcicki scharfe Kritik an der EU-Urheberrechtsreform übt, versucht die Kommission zu beschwichtigen.

Nachdem Youtube-CEO Susan Wojcicki erst kürzlich vor den Folgen der EU-Urheberrechtsreform für Youtuber und deren Kanäle gewarnt hatte, ist die EU-Komission um Schadensbegrenzung bemüht. Wie Golem berichtet, erklärte Kommissionssprecher Reinhard Hönighaus via Twitter:

"YouTuber bzw. Nutzer von Plattformen werden auch in Zukunft das tun können, was sie heute tun, nämlich kreative Inhalte hochladen [...]. Behauptungen, wegen des EU-Urheberrechts werde es Youtube bald nicht mehr geben, sind Unsinn. "

Dass die Reform für Youtuber gänzlich folgenlos bleibt und diese genauso weitermachen können wie bisher, bezweifelt allerdings nicht nur die Youtube-Chefin. In Reaktion auf Hönighaus' Tweet meldete sich beispielsweise der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken:

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Ergänzend dazu erklärt Julia Reda, EU-Abgeordnete der Piratenpartei:

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Eine der größten Ursachen für die Kritik an der Aussage der EU-Kommission, es werde sich für Youtuber nichts ändern, liegt einerseits in den Upload-Filtern, die nach Ansicht der meisten mindestens nötig werden, um das EU-Urheberrecht in der aktuell diskutierten Form umzusetzen.

Denn das bisherige Prinzip des Providerprivilegs, nach dem Plattformbetreiber nicht direkt für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften, sondern erst nach entsprechenden Hinweisen reagieren müssen, soll es mit der Neuregelung in Artikel 13 der bereits vom EU-Parlament beschlossenen Urheberrechtsreform nicht mehr geben - ein Internet, in dem User nichts mehr ungeprüft hochladen können, stellt nach Meinung vieler also sehr wohl eine einschneidende Änderung zum Status Quo dar, die nicht ohne spürbare Konsequenzen bleiben dürfte.

Außerdem gilt es als wahrscheinlich, dass besagter Artikel 13 der Reform kleineren Plattformen, auf denen User eigene Inhalte hochladen können, das Weiterbestehen deutlich erschweren oder sogar unmöglich machen könnte, weil diese finanziell und logistisch kaum in der Lage sein dürften, entsprechende Filter zu betreiben und Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern zu schließen.

Gefahr für Plattformbetreiber

Dazu kommt laut Golem, dass selbst Uploadfilter und Lizenzvereinbarungen die Plattformbetreiber nicht vor Schadensersatzklagen und Strafanzeigen schützen können. Denn eine Plattform könne nicht mit jedem, der ein Werk erstellt, ein eigenes Lizenzabkommen treffen. Außerdem werde böswilligem Unterjubeln von Inhalten mit nicht sofort ersichtlichen Urheberrechtsverletzungen und anschließender Klage Tür und Tor geöffnet, was für Plattformbetreiber eine große potenzielle Gefahr bedeute.

Dementsprechend bemühen sich die Kritiker der Reform derzeit erneut um die Unterstützung der EU-Bürger, um mithilfe von Petitionen und Protesten den berüchtigten Artikel 13 noch zu kippen. Bis Weihnachten soll der endgültige Vorschlag für die letzte und dritte Abstimmung über die Reform fertig gestellt werden, die im Januar 2019 stattfinden soll.

Die größte Online-Petition gegen die EU-Urheberrechtsreform findet aktuell auf Change.org statt und hat vor allem in den letzten Tagen noch einmal deutlichen Zuspruch erhalten: Sie wuchs von rund 1,0 auf aktuell knapp 1,9 Millionen Stimmen gegen die EU-Urheberrechtsreform.

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