Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Dezember 2007 verabschiedet und setzt eine EU-Richtline um, ist jedoch bisher teilweise wegen der Beschwerden bis zu einer Entscheidung des Gerichts außer Kraft gesetzt.
Es sieht vor, dass die Verkehrsdaten, die bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten anfallen, von den Anbietern sechs Monate lang gespeichert werden müssen. Gegen diese Speicherung haben 34.000 Bürger, darunter viele Anwälte, Journalisten oder Ärzte, Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie ihrer Ansicht nach das Telekommunikationsgeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in vielen Fällen auch die Berufsfreiheit verletzt.
Ob das Verfassungsgericht in den nächsten Monaten ein Urteil fällt, ist noch nicht klar.Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, könnte auch der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Dort würde dann geprüft, ob die Richtlinie allgemein die Grundrechte aller EU-Bürger verletzt.
Vorratsdatenspeicherung - Verhandlung vor dem Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 15. Dezember 2009 in einer Verhandlung um die Beschwerden gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung befassen.
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