Wer im EU-Ausland Waren bestellt, muss sich künftig nicht mehr mit ungerechtfertigtem Geoblocking einzelner Händler herumschlagen: Die EU hat eine Verordnung erlassen, die seit gestern, dem 03. Dezember 2018, offiziell in Kraft getreten ist und Händlern entsprechende Praktiken untersagt.
Wie Heise berichtet, verbietet die Verordnung unter anderem die Umleitung von Verbrauchern auf Webseiten mit teureren Angeboten entsprechend ihrem Herkunftsland. Außerdem dürfen Händler ihre Online-Shops nicht mehr für Nutzer sperren, nur weil diese aus einem bestimmten EU-Land kommen.
Digitale Waren von der Regelung ausgenommen
Des Weiteren gelten folgende Regeln:
- Händler müssen Waren auch verkaufen, wenn ihrerseits Optionen für den Versand über ihre jeweilige Landesgrenze hinaus fehlen. Kunden können die Produkte dann abholen oder den Versand eigenverantwortlich übernehmen.
- Händler dürfen Kunden nicht mehr zwingen, mit Kredit- oder Debit-Karten zu zahlen, die im Land des Händlers ausgestellt wurden.
- Aufschläge für elektronische Dienste sind unzulässig.
- Diskriminierungen bei Angeboten aufgrund von Nationalität, Wohnsitz oder Niederlassung sind ebenfalls verboten.
Daneben gibt es außerdem folgende Ausnahmen:
- Digitale Medien wie E-Books, Filme, Computerspiele, Musik und Streamingdienste dürfen weiterhin mit Geoblocking versehen werden.
- Auch für Finanzdienstleistungen im Privatkundenbereich sowie im Verkehrssegment ist Geoblocking weiterhin zulässig.
Die EU soll den Wirkungsbereich der Verordnung während der kommenden zwei Jahre überwachen und gegebenenfalls anpassen. Für die effektive Durchsetzung der Verordnung sind die EU-Mitgliedsstaaten verantwortlich - in Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Bundesnetzagentur.
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