Erst vergangene Woche berichteten wir davon, dass einige Käufer sogenannter Billig-Keys für Windows 10 angeblich Vorladungen der Polizei erhalten haben sollen. Demnach wurde den Käufern »leichterfertige Geldwäsche und Urheberrechtsverletzung« vorgeworfen. Der IT-Anwalt Tobias Kläner sprach sogar davon, dass dies zu Hausdurchsuchungen führen könne.
Nun geht das Drama um die »unseriösen« Software-Lizenzen für Microsoft-Produkte in die nächste Runde: In seinem aktuellen YouTube-Video spricht der bekannten Rechtsanwalt Christian Solmecke davon, dass nun Tausende betroffen zu sein scheinen. In der Massivität habe er das nicht erwartet:
Link zum YouTube-Inhalt
Verfahren kamen über sieben Jahre zusammen
Solmecke bezieht sich dabei auf die Berichterstattung von Tarnkappe.info und Golem.de. Letztere haben dazu Informationen von der Staatsanwaltschaft Koblenz eingeholt, demzufolge es in den vergangenen Jahren tatsächlich tausende Verfahren gegeben habe. Konkret ist vom »niedrigen fünfstelligen Bereich« die Rede, also mindestens 10.000.
Dazu sollen noch einmal mindestens 10.000 Verfahren kommen, die an die zuständigen Staatsanwaltschaften am Sitz der Käufer abgeben wurden. Und auch aktuell seien mehrere »Umfangsverfahren« anhängig.
Das ist eine wichtige Information, denn es hatte zunächst den Anschein, als seien auf einmal tausende Verfahren angerollt. Dem ist anscheinend jedoch nicht so, da sich die Aussage der Staatsanwaltschaft Koblenz gegenüber Golem.de in erster Linie auf die vergangenen Jahre bezieht - die vergangenen sieben Jahre, um genau zu sein.
Solmecke gibt leichte Entwarnung für Käufer
Solltet ihr in diesem Zusammenhang dennoch ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten oder bereits erhalten haben, gibt Solmecke aber etwas Entwarnung:
Habt ihr einen solchen Billig-Key von Lizengo erworben, kann es die Staatsanwaltschaft nämlich schwer nachweisen, dass ihr bewusst einen unseriösen oder gar illegalen Key zu erworben habt. Denn wenn man sich die Angebote für Lizenzschlüssel für Windows im Allgemeinen ansehe, sei sogar Solmecke selbst nicht mehr klar, was denn nun der Preis für eine legale Kopie sei.
Solmecke unterstreicht aber auch, dass es unvorteilhaft sei, im Falle einer Vorladung einzuräumen, Zweifel an der Korrektheit des Angebots gehabt zu haben - also besser schweigen.
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