Windows 10: Käufer von Billig-Keys erhalten angeblich Vorladungen

Ist der Erwerb von besonders günstigen Lizenzschlüsseln für Windows 10 strafbar? Ein Anwalt gibt Einblick in die Rechtslage.

Einige Käufer von Billig-Keys sollen Vorladungen von der Polizei erhalten haben. Einige Käufer von Billig-Keys sollen Vorladungen von der Polizei erhalten haben.

3 Euro und 22 Cent! So viel kostet einer der günstigsten Lizenzschlüssel für Windows 10 Professional bei einem Onlinehändler. Und dafür haben wir noch nicht mal lange suchen müssen. Das Angebot findet sich nach genau dreieinhalb Mausradumdrehungen prominent bei Google Shopping. Einzig »Windows 10 kaufen« mussten wir in die Suchleiste eingeben.

Neben dem »Topangebot« finden sich noch eine Reihe weiterer Preiskracher für Microsofts Betriebssystem: 10, 15, 20 Euro und alles dazwischen sind keine Seltenheit. Vereinzelte Schlüssel gibt es für um die 150 Euro, aber die sind klar in der Unterzahl. Nun die Preisfrage: Welches Angebot ist wohl seriös und welches ist zumindest fragwürdig?

»Leichtfertige Geldwäsche und Urheberrechtsverletzung«

Behaltet die Antwort aber besser für euch, zumindest wenn ihr selbst einen solchen Lizenzschlüssel erworben habt und die Polizei danach fragt. Dazu rät Rechtsanwalt Tobias Kläner in einem Youtube-Video vom Januar dieses Jahres:

Link zum YouTube-Inhalt

Und das ist gar nicht von so weit hergeholt, wie ein Bericht von Tarnkappe.info vertieft. Demnach sollen mehrere Käufer von sogenannten Billig-Keys, darunter ein Mitglied der öffentlichen Telegram Gruppe von Tarnkappe.info, eine Vorladung von der Polizei erhalten haben.

Der Verdacht laute auf »leichtfertige Geldwäsche und strafbare Urheberrechtsverletzungen«. Weiter heißt es, die Strafverfolgungsbehörden hätten geschrieben, dass man bei den »überaus günstigen Preisen argwöhnisch werden muss«.

Das erinnert schwer an eine Hausdurchsuchung, welche die Kölner Staatsanwalt bei Key-Händler Lizengo im vergangenen August durchgeführt hat:

Was ist dran und was droht?

Laut Rechtsanwalt Kläner sollte man derlei Anschuldigungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn es sich um vermeintlich kleine Beträge handelt.

"Wer denkt, es handele sich um einen vorgezogenen Aprilscherz der Ermittler, der irrt gewaltig. Aus der Vergangenheit sind uns vergleichbare Fälle bekannt, bei denen die Ermittler sogar Hausdurchsuchungen veranlassten."

Kläner gibt auch eine juristische Einordnung: Nach Paragraph 106 UrhG habe man den »Tatbestand der Urheberrechtsverletzung gestanden, wenn man freiwillig einräumt, Windows 10 mit der erworbenen Lizenz [dem Billig-Key] auf seinem Rechner installiert zu haben«.

Ob es sich bei den Vorladungen, die Tarnkappe.info vorliegen wollen, um eine zufällige Häufung handelt, ist indes unklar. Teilweise sollen die Beschuldigten die Keys schon vor etlichen Jahren erworben haben. Durchaus denkbar also, dass die Staatsanwaltschaft die Fälle erst jetzt und dafür gebündelt abarbeitet.

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